Urteil gegen Christine S. bestätigt – das letzte Kapitel?

hansbaer Februar 16th, 2009

Wie schon erwartet worden war, wurde Christine S. heute erneut wegen zweifachen Mordes verurteilt.

Aus der Pressemitteilung des Gerichts:

Das Oberlandesgericht (Svea hovrätt) hat heute eine Frau aus Deutschland wegen des Mordes an zwei Kinder sowie des Mordversuchs an der Mutter der Kinder zu lebenslanger Haft und Ausweisung verurteilt. Das Gericht ändert das Urteil der ersten Satz nur insofern ab, als dass der Schadensersatz für die Eltern der Kinder [...] auf 100.000 Kronen angehoben wird.

[...]

In beiden Verfahren hat die Mutter die deutsche Frau als Täterin identifiziert. Die erste Instanz zweifelte im Hinblick auf die schweren Kopfverletzungen der Mutter daran, dass sie authentische Erinnerungen hatte [...]. Das Gericht beurteilt dies teilweise anders und sieht es als untersucht an, dass die Mutter gewisse Erinnerungsfragmente von der Tat hat [...]. Diese Umstände sind keine direkte Identifizierung, aber ein starkes Indiz [...].

Die übrige Beweisführung zeigt u.a., dass die deutsche Frau sich zur Tatzeit in Arboga befand und dass sie unrichtige Angaben über den Grund des Besuchs gemacht hat, dass sie Zugang zu einem mittlerweile verschwundenen Hammer gehabt hat und dass sie unrichtige Angaben über ein Paar verschwundener Schuhe gemacht hat, deren Sohlenmuster mit einem Abdruck übereinstimmt, der am Tatort hinterlassen wurde.

Zusammengefasst findet das Hovrätt, dass die Beweiskette eine solche Stärke hat, dass sie die Frau an die angeklagten Taten bindet. Die Untersuchung gibt keinen Raum für einen anderen Täter. Es ist offenkundig, dass sie von ihrem früheren Freund besessen war, eine Besessenheit, die sich mit der Zeit steigerte und zu einer fortgeschrittenen Form der Verfolgung mit manipulativen Zügen überging. Die Mutter und die Kinder hinderten die Frau daran, dass sie eine Beziehung und ein gemeinsames Leben mit ihrem ehemaligen Freund haben konnte. Das Gerichte befindet, dass ohne begründeten Zweifel feststeht, dass sie die Kinder getötet hat und versucht hat, deren Mutter zu töten. Die Frau wird deshalb wegen Mord und Mordversuch verurteilt. Eine andere Folge als lebenslange Haft kann es nicht geben. Sie wird weiterhin für alle Zukunft aus Schweden ausgewiesen.

Damit bleibt eigentlich nur noch eine Frage offen – will die Verurteilte den eigentlich aussichtslosen Versuch unternehmen, vor dem höchsten schwedischen Gericht in Berufung zu gehen?

Urteilsverkündung im Arboga-Fall am Montag

hansbaer Februar 13th, 2009

Am Montag wird das Urteil im Arboga-Fall verkündet. Knapp einen Monat nach den Schlussplädoyers hat das Gericht also eine Entscheidung getroffen.

Sollte Christine S. verurteilt werden, wird sie ihre Strafe voraussichtlich in Deutschland absitzen.

In zwei Briefen hat sie sich an das Gericht gewandt.

Hier ein Auszug, wie er heute in Expressen zu lesen ist:

Hiermit schicke die DVD (Backup), die ich versprochen hatte, einzureichen. Die DVD/das Backup meiner Bilder wurde am 5. Dezember erstellt, und es findet sich auf ihr kein Foto des Hauses, in dem das Verbrechen geschehen ist, wie ich es in meiner Aussage vor dem Gericht in Västerås gesagt habe. Ich bin mir bewusst, dass es zu spät ist, “Beweismaterial” einzureichen, und dass das Gericht sie wahrscheinlich ignorieren wird, aber es hat lange gedauert, die DVD zu finden. Es handelt sich nicht um neues Material, und ich hatte versprochen, die DVD einzureichen. Ich will nur mein Versprechen halten.

Weiterhin hat sie sich über die “mangelhafte und nachlässige” Untersuchung des Falles beschwert. Sie verlangt die Bildung einer Untersuchungskommission.
Ihr Anwalt Per-Ingvar Ekblad wusste von den Briefen nichts. Die ungeschickte Formulierung kann man ihr aber nachsehen, denn beide Briefe wurden auf schwedisch verfasst.
Die Staatsanwaltschaft sah sich zu keiner Reaktion veranlasst, denn das Hovrätt (ca. Oberlandesgericht) ist für deren Überprüfung gar nicht zuständig.

Wenn man das ganze Verfahren anschaut, bleibt ein verstörender Gesamteindruck.
Anscheinend hat Christine S. schon vor einiger Zeit aufgehört, auf ihren Anwalt zu hören. Darauf deutet auch der Ausbruch im Gericht hin, als sie versuchte, Briefe vorzulesen, um ihre Sicht der Dinge zu belegen. Sie hat immer noch nicht begriffen, um was es eigentlich geht. Als wäre sie des Falschparkens angeklagt, glaubt sie die vermeintliche Ungerechtigkeit des Systems an den Pranger stellen zu können. Dass gewaltige Mengen Indizien gegen sie vorlegen und sie bis heute kein glaubwürdiges Alibi liefern konnte, ficht sie anscheinend nicht an. Es ist anzunehmenderweise kaum mehr als eine Masche. Erst glaubte sie, sie könne durch Kooperationsverweigerung einen Freispruch aus Mangel an Beweisen erreichen. Nun, da es für sie eng wird, stilisiert sie sich als Opfer des Systems, als Märtyrerin ohne Ziel.
Der aktuelle Versuch zeigt auch, wie entrückt von der Realität sie mittlerweile ist. Wer soll ihr ernsthaft glauben, dass es über ein Jahr gedauert hat, eine DVD zu finden? Zumal diese DVD entscheidende Fragen nicht beantwortet. Wenn ihr wirklich an einer Entlastung gelegen wäre, hätte sie beispielsweise die Freunde benennen können, die sie am Tattag angeblich abgeholt haben. Diese hätten ihr ein wasserdichtes Alibi bescheren können. So muss wohl davon ausgegangen werden, dass es sie gar nicht gibt.

Sollte Christine S. am Montag verurteilt werden, hat sie voraussichtlich mindestens 15 Jahre Zeit, darüber nachzudenken.

Arboga-Prozess verlängert

hansbaer Januar 12th, 2009

Für die Leser, die es interessiert: das Berufungsverfahren zum Mord in Arboga wurde verlängert, da man im vorgesehenen Zeitraum bis 22. Dezember nicht alle Zeugen hören konnte. Momentan hört man nicht viel in den Medien davon, und so ist es mir entgangen, dass auch noch weitere Zeugen aufgerufen wurden. Neues Datum für die Schlussplädoyers ist der 19. Januar.

Es geht wieder los: Arbogamord wird neu verhandelt

hansbaer Dezember 4th, 2008

Die 32-jährige Christine S., die im August wegen des Mordes an zwei kleinen Kindern sowie des versuchten Mordes an deren Mutter verurteilt wurde, ist wie erwartet in Berufung gegangen. Seit heute morgen, 9 Uhr, wird in Västerås vor dem Tingsrätt verhandelt, was laut Radio Schweden einem Oberlandesgericht gleichkommt.

Die Verhandlung soll am 22. Dezember abgeschlossen werden. Weihnachtliche Stimmung wird dabei kaum aufkommen, denn die Details sind bereits bekannt.
Neue handfeste Beweise sind nicht zu erwarten, aber es gibt neue Zeugen. Die Anklage will eine neue deutsche Zeugin verhören, die Christine S. im Sommer 2007 in Kreta getroffen haben soll. Die Angeklagte habe damals geäußert, dass sie einen skandinavischen Mann liebe, dessen Kinder der Beziehung im Weg stünden. Die Verteidigung begann daher gleich mit einem Antrag der Verteidigung, die Hauptverhandlung zu verschieben. Es gäbe drei namentlich bekannte Zeugen, die sich in Mitteleuropa befänden und bestätigen könnten, dass Christine S. zu jener Zeit gar nicht auf Kreta war.
Die Verteidigung hat außerdem eine Zeugin, die bestätigen soll, dass Christine S. gar kein ernsthaftes Verhältnis mit dem Stiefvater der ermordeten Kinder hatte haben wollen. Dies soll das Motiv entkräften, die Angeklagte sei von dem Stiefvater besessen gewesen und habe den Mord begangen, um sämtliche Hindernisse für eine Beziehung aus dem Weg zu räumen.

Man darf gespannt sein, wie die höhere Instanz den Berg von Indizien und die vollkommene Abwesenheit direkter Beweise bewerten werden.

Eines ist sicher: die wertende Berichterstattung samt Vorverteilung in der schwedischen Presse wird weitergehen. Expressen legt heute schonmal vor und spricht von der “eiskalten Taktik” der Angeklagten, sich auf den Prozess vorzubereiten.

Nur eines ist sicher: die Angeklagte wird unabhängig vom Ausgang des Verfahrens nie wieder in der Lage sein, sich normal in Schweden zu bewegen. Sie müsste um ihr Leben fürchten, denn ihr Name und ihr Gesicht sind schon überall in den Medien gewesen.

Update (12:50 Uhr): Laut expressen.se befinden sich die drei Entlastungszeugen nicht in Mitteleuropa, sondern in Griechenland. Das Gericht legte eine Pause und wies dann den Antrag der Verteidigung ab. Der Prozess wird also wie geplant fortgesetzt.

Einige interessante Details, die mir vorher nicht bekannt waren, befinden sich ebenso in dem Artikel:

  • Die Anklage sagt, sie hätte ein Reisetagebuch von Christine S., das das Zusammentreffen mit der neuen Zeugin belegt.
  • Christine S. zog laut Anklage im Sommer 2007 nach Schweden, ohne eine Wohnung und einen Job zu haben. Das widerspricht natürlich der Behauptung der Angeklagten, der Umzug sei nicht wegen des Stiefvaters der ermordeten Kinder erfolgt.
  • Sie hatte weiterhin angegeben, im Januar in Örebro gewesen zu sein. Dies ist laut Anklage ebenso falsch, da der Kilometerstand des Mietwagens sich nur um 300 km geändert habe. Örebro liegt knapp 200 km westlich von Stockholm, Arboga jedoch nur 150 km in dieselbe Richtung.
  • Die Handydaten aus dem Fürhjahr 2008 zeigen, dass Christine S. in Arboga war.

In den Nachrichten

hansbaer Oktober 14th, 2008

Heute morgen fielen mir schon zwei Artikel in der Zeitung auf. Jetzt ist noch ein drittes Thema des Tages dazu gekommen, was die beiden natürlich überstrahlt.

  • Zum Verfahren über die Morde von Arboga ist eigentlich alles gesagt. Heute wurde das endgültige Urteil gesprochen: die deutsche Studentin Christine S. wurde heute wegen zweifachen Mordes und Mordversuchs zu lebenslanger Haft verurteilt. Danach wird sie auf Lebenszeit aus Schweden ausgewiesen. Weiterhin muss sie 457.829 schwedische Kronen Schadensersatz an die Mutter bezahlen, und weitere 131.329 Kronen an die übrigen Kläger. Da Deutschland ein Abkommen nicht unterzeichnet hat, das die Überführung eines Verurteilten gegen seinen Willen in sein Heimatland erlaubt, kann man sie nicht zwingen, ihre Strafe in Deutschland zu verbüßen. Das wird sie auch nicht wollen, denn sie hat ja Berufung eingelegt. Allerdings scheint noch nicht bekannt zu sein, wann sich die höheren Instanzen mit dem Fall beschäftigen werden.
  • Um einen harten Schwenk ins Amüsante zu machen: in echt schwedischer Manier gibt es Aufrufe, Ryanair zu boykottieren. Wer jetzt erwartet, dahinter stecke die fast schon dreiste Art, Preise zu verschleiern und einem “Zusatzleistungen” anzudrehen, der liegt falsch. Der schwedische Werberat fand nämlich eine Werbung von Ryanair sexistisch, bei der ein leicht bekleidetes Mädchen für tolle Preise zum Schulanfang warb. Dieses Schwerverbrechen gegen die Gleichberechtigung wird aber noch dadurch verschärft, dass Ryanair seine Missetat nicht einmal einsieht. Sie nennen den Werberat einen “Spielverderber” und verkündet auf der Homepage, auch “künftig das Recht der schwedischen Frauen zu verteidigen, die leicht bekleidet sein möchten.”. Was wieder einmal beweist, dass die Ryanair-Chefetage nicht nur derben Humor mag, sondern sich auch immer wieder gerne als politische Partei geriert, wenn es dazu dient, mehr Flugtickets zu verhökern. Birgitta Ohlsson, Abgeordnete der der liberalen Volkspartei, findet das jedenfalls so skandalös, dass sie zum Boykott aufruft. Was Birgitta nicht begreift: genau solche Publicity will Ryanair haben. Sich darüber aufzuregen bringt nichts. Im Übrigen ist diese Werbung auch eine Ausnahme – es ist ja nicht so, dass Ryanair öfters sexistische Reklame einsetzen würde. Und die hehren Absichten der Birgitta möchte ich ehrlich gesagt auch bestreiten, denn wenn man es mit so einem Käse in die Zeitungen schafft, dann ist das wohl auch nicht ganz uneigennützig.
  • Jan Lewenhagen, Korrespondent der DN in Berlin, schrieb heute morgen über Bo Lundgren. Diese ist Chef der Riksgälden, einer Art Verwaltungsbehörde für die Staatsschulden Schwedens. Bo war im ZDF groß präsentiert, was Lewenhagen dazu veranlasste, ihn zu einem künftigen schwedischen Markenzeichen für die Deutschen zu erklären. In einer Reihe mit Pippi Langstrumpf und IKEA. Leider ist der Artikel nicht online, aber ich vernahm in dem Unterton, dass das wohl nicht ganz so ernst gemeint ist. Hoffentlich.

501!

hansbaer September 19th, 2008

Es steht ein rundes Jubiläum an: dies ist der 501. Beitrag. Die letzten Jubiläen habe ich selbstverständlich beim 101. und 251. Beitrag gefeiert. Spaß beiseite – als ich gestern den letzten Beitrag schrieb, wurde mir erst klar, dass ich die vor kurzem noch so entfernt scheinende 500 erreicht habe.

Ja, 500 Beiträge und gut 3 Jahre nach Start dieses Blogs scheint es tatsächlich Leute zu geben, die das ganze Zeug hier lesen – wofür ich mich bedanke, auch wenn es die Texte manchmal nicht wert sein dürften.

Besonders freue ich mich auch über Kommentare, die zwar zahlreicher kommen als früher, aber gerne noch viel zahlreicher kommen dürfen.

Ein Best-Of will ich nicht wirklich machen – dazu hat sich in der Zeit auch viel zu viel verändert, und wenn es nach den Zugriffen ginge, ist ohnehin der Auswandererguide die Nummer eins.

Daher möchte ich diesen Artikel den verirrten Besuchern widmen, die wohl eigentlich etwas anderes gesucht haben und dann hier gelandet sind. Bestimmte Artikel erhalten nämlich Zugriffe, obwohl sie teilweise schon uralt sind:

  • In den letzten Monaten waren vor allem die Artikel zum Mord in Arboga beliebt – wenig verwunderlich.
  • Aber schon auf Platz 2 geht es kurios weiter. Eine uralte Parodie auf die “Du bist Deutschland”-Kampagne, bei der es um den glücklosen Karl Ranseier ging, findet auch heute noch viele Freunde.
  • Irgendwie kommt es oft vor, dass Leute nach “Jesus” im Netz suchen und dann hier landen. Die Frage ist für mich eher, was sie denn zu finden hofften.
  • Weniger genau möchte ich allerdings wissen, was die Leute dazu anregt, nach “Schwanznutten” zu suchen. Der dazugehörige Artikel war jedenfalls lange Zeit ein Dauerbrenner und der Suchbegriff steht heute auf Platz 6.
  • Nicht anders verhält es sich mit dem Film “Transsexuals barebackin’ it”
  • Auch meine heißgeliebte Fistel regt immer wieder bei Google Suchende an, auf meine Seite zu kommen.
  • Leider habe ich viele von Dingen, die mir in der Statistik angezeigt wurden, vergessen. Manchmal sind allerdings urkomische Dinge dabei.

In diesem Sinne ein Gruß an diejenigen, die nicht gefunden haben, was sie hier suchen.

Vor allem aber einen Dank an meine treuen Leser, von denen es doch einige zu geben scheint! Ich werde mich bemühen, auch in Zukunft ab und zu etwas zu schreiben, das man vielleicht sogar lesen möchte.

Presseschau

hansbaer August 27th, 2008

Ehrlich gesagt ist es wieder ernüchternd, zu sehen, wie weit es in Schweden mit der Presseethik her ist. Direkt nach der Verurteilung konnten es die Boulevardzeitungen Aftonbladet und Expressen kaum abwarten, Bilder von Christine S. abzudrucken – mit vollständigem Namen, versteht sich.

Dass zumindest theoretisch denkbar ist, dass die Verurteilte den Doppelmord doch nicht begangen hat, scheint hier keine Rolle zu spielen. Man stelle sich vor, Christine S. komme nach einem Revisionsprozess frei. Dann würde sie, obwohl von einem ordentlichen Gericht freigesprochen, um ihr Leben fürchten zu müssen. Dieser schamlose Umgang mit den Bildern ist ein Ansporn zur Selbstjustiz.

Eine Rückkehr in ein normales Leben wird ihr auch dann versagt bleiben, wenn sie ihre Strafe abgesessen hat, denn die Bilder werden auf ewig ein Kainsmal bleiben – und damit ist der Gedanke, dass ein Verbrecher nicht nur bestraft, sondern auch in ein rechtschaffenes Leben zurückgeführt werden soll, unterminiert.

Auf dem schwedischen Blog “The Evolving Ape” wurde auch ihr Bild plakativ mit dem Titel “So sieht die ‘Arboga-Deutsche’ aus” publiziert. Immerhin macht sich der Autor in dem Artikel Gedanken darüber, ob und wann es rechtens ist, die Bilder von Verdächtigen und Verbrechern zu veröffentlichen. Ich habe auch etwas in den Kommentaren mitdiskutiert.

Eigentlich sollte es eine große Presseschau werden, aber ehrlich gesagt sehe ich mich nicht dazu bemüßigt. Es gibt kaum etwas neues.

Expressen füllt in der heutigen Ausgabe geschlagene 10 Seiten mit dem Thema. Neben den angesprochenen Bildern geht es vor allem darum, dass die Verurteilte angeblich kollabiert sei und gerufen habe, dass sie unschuldig sei. Das ist aber auch nichts neues. Dreist finde ich allerdings in dem Kontext, unbewegte Bilder, auf denen Christine S. lächelt, mit Bildunterschriften zu belegen, die andeuten, sie hätte die Opfer regelrecht durch “Lachausbrüche” im Prozess verhöhnt – um dann scheinheilig darüber zu berichten, dass es sich ja um eine psychische Krankheit handeln könnte und sie auch darauf nun untersucht würde. In den seriösen Medien war davon wenig zu lesen. In der Hannoverschen Allgemeinen habe ich sogar einen Artikel gesehen, ider die Frau zwar als rätselhaft, kühl und berechnend darstellt, aber sicher nicht als fiese Frohnatur, die sich am Unglück der Opfer ergötzt. Expressen garniert das ganze mit Tränendrüsen-Stories über die Mutter (“Nun kann Emma wieder lachen”).

Ich lehne mich wohl nicht zu weit aus dem Fenster, wenn ich sage, dass gerade der Boulevard in den letzten Wochen einiges daran gesetzt hat, glatte Meinungsmache gegen Christine S. als seriöse Berichterstattung zu maskieren, obwohl es ja wirklich nicht so klar war, dass sie die Mörderin ist – “Bild” hätte es nicht besser gekonnt. Wenn Berichte mit den Sätzen anfangen wie “Die Deutsche lügt”, braucht man sich nicht zu wundern, wenn ihr selbst eine glaubwürdige Geschichte über den Mordtag nicht geglaubt worden wäre.

Heute dann noch ein weiterer kleiner Skandal. Cecilia Uggla, eine der Richterinnen, wurde heute morgen im “Expressen” mit dem Satz zitiert:

Ich habe nie ganz geglaubt, dass sie unschuldig ist.

Sie hat daraufhin ihren Rücktritt eingereicht, was die Konkurrenz vom Aftonbladet natürlich gleich ausschlachtet. Chefrichter Per Kjellsson äußerte sich verärgert über das Ganze. Hierdurch können auch weitere rechtliche Konsequenzen drohen, denn eine befangene Richterin darf natürlich kein Urteil sprechen, und im Extremfall muss der Prozess wiederholt werden – was ohnehin wahrscheinlich ist, da die Verteidigung in Berufung gehn will. Bei den Dagens Nyheter klingt das alles auch weit weniger dramatisch. Dort heißt es mehr oder weniger nur, dass der Prozess eben mit den verbleibenden zwei Beisitzerinnen weitergeht.

Die seriösen Zeitungen haben das Thema insgesamt auch weiter nach hinten geschoben, es weit unaufgeregter behandelt und bewahren auch die Anonymität der Angeklagten – womit einmal mehr bewiesen wäre, dass man weder in Deutschland noch in Schweden Zeitungen mit großen Buchstaben kaufen sollte.

PS: Manche mögen sagen, dass es heuchlerisch ist, das Publizieren von Bildern von anderen anzuprangern, aber selbst dann einen Zeitungsständer abzubilden und entsprechende Artikel zu verlinken. In der Tat habe ich überlegt, darauf zu verzichten und die Bilder unkenntlich zu machen. Allerdings sehe ich darin keinen Zweck mehr: die Bilder sind in der Welt und der Name auch – daran wird sich nichts ändern lassen. Sollten die Zeitungen ihre Linie nochmals ändern, werde ich dem Folgen und auch die Bilder wieder unkenntlich machen.

Arboga-Mordprozess: Christine S. verurteilt

hansbaer August 26th, 2008

Die 32-jährige Angeklagte Christine S. im Mordprozess um die Morde in Arboga ist heute morgen für schuldig befunden worden.

Zwar liegt noch kein endgültiges Urteil vor, aber die Prozedur in Schweden scheint so zu sein, dass eine psychiatrische Untersuchung erst nach einem vorläufigen Beschluss durchgeführt wird. Die Frage war, ob die Frau in Haft bleiben muss oder bis zum Urteil auf freien Fuß gesetzt wird. Nach einer 80-minütigen Beratung gestern und einer weiteren 90-minütigen Beratung heute morgen nun der Beschluss des Gerichts:

Eine überzeugende Beweisführung wurde vorgelegt, dass die Angeklagte des Mordes und des Mordversuchs in Übereinstimmung mit der Anklage schuldig ist.

Der Beschluss des Gerichtes war einstimmig,

Die Verurteilte wird nun untersucht werden. Das Urteil wird dann entweder auf Unterbringung in einer Psychiatrie oder Gefängnis lauten.

Anscheinend ist es möglich, dass ein Verurteilter bis zum endgültigen Urteil auf freien Fuß gesetzt wird. Das hat das Gericht aber wegen Fluchtgefahr abgelehnt. Die Verurteilte erhält aber erweiterte Freiheiten. So hat sie nun Zugang zu Zeitungen, Radio und Fernsehen. Sie darf auch Besuch empfangen.

Das Urteil steht natürlich auf wackligen Beinen, denn ein höheres Gericht kann den Mangel an handfesten Beweisen anders bewerten. Es bleibt eben dabei, dass es außer einem vagen Zusammenhang bei den Schuhen, den der Täter getragen hat, kaum etwas gibt, das einen Aufenthalt von Christine S. am Tatort belegt.

Im Sinne der Gerechtigkeit ist es aber das richtige Urteil.

Sicherlich muss immer die Unschuldsvermutung gelten. Dennoch hat die Angeklagte mit ihrem Auftreten vor Gericht, dass Beobachtern als kühl und berechnend erschien, schon von vorneherein wenig Sympathien gesammelt. Sie hat auch nichts dazu beigetragen, die Vorwürfe gegen sie zu entkräften. Kernpunkt im Urteil wird aber wohl ihr vollkommen unglaubwürdiges Alibi sein.
Niemand kauft ihr ab, sie wäre an einem Tag mit schlechtem Wetter extra für teures Geld nach Arboga gefahren, um dort in den letzten Stunden des Tageslichts eine alte Steinburg anzuschauen. Fotos hat sie keine, und ihre Angaben zum Zeitpunkt der Rückfahrt stimmten ebenso wenig. Dass sie dann angebliche Freunde aus Köping aus dem Hut zauberte, die sie mitgenommen haben sollen, aber deren Namen sie nicht nennen wollte, mag sehr gut den Ausschlag gegeben haben, dass keiner der Richter mehr glaubte, dass es sich hierbei um die Wahrheit handelt.

Sollte sie wirklich unschuldig sein, dann hätte sie während des Verfahrens mit der ganzen Wahrheit herausrücken müssen. Nun ist sie eine verurteilte Doppelmörderin – und das mit großer Wahrscheinlichkeit auch zurecht.

Umfangreiche Bildunterschriften

hansbaer August 25th, 2008

Interessant, was in so einer Bildunterschrift der Hannoverschen Allgemeinen so alles drinstehen kann:

Ausriss aus diesem Artikel

Letzter Verhandlungstag zum Arboga-Mord

hansbaer August 20th, 2008

An den Zugriffen stelle ich fest: das Interesse am Arboga-Mord ist nach wie vor groß.

Am heutigen Mittwoch endet die Beweisaufnahme. Am Montag stehen noch die Schlussplädoyers an.

Gestern berichtete der Gerichtsmediziner von den Verletzungen der getöteten Kinder. Der Junge wurde laut diesem mit mindestens 15, seine Schwester mit mindestens 10 kräftigen Schlagen mit einem Gegenstand getötet, bei dem es sich mutmaßlich um einen Hammer handelte.

Am Tatort sollen sich nach der Tat 14 Personen der Polizei und des Rettungsdienstes aufgehalten haben, die bei ihrer Arbeit wohl auch einige wichtige Spuren verwischt haben, die Aufschluss über den Täter geben könnten.

Die Anklage will vor dem Montag keine Stellungnahmen mehr abgeben, aber die Vertreterin der überlebenden Mutter meldete sich zu Wort. Ihre Aussagen in der Zeitung enthalten aber eine Verbindung zwischen zwei wichtigen Details, die ich im letzten Beitrag zum Thema erwähnt habe.

Die Angeklagte, die anscheinend gerade 32 gewordene Christine S., hat in ihrer Beschreibung des Tattages behauptet, sie wäre nach Ankunft um 14 Uhr vom Bahnhof direkt zu einer verfallenen mittelalterlichen Burg bei Arboga gegangen und danach direkt wieder zurück, um dann gegen 19 Uhr abzufahren. Allerdings ergab sich nachher, dass die von ihr genannten Zeiten so nicht stimmen konnten, weil das nicht mit dem Fahrplan übereinstimmte. Daraufhin gab sie an, Freunde aus Köping hätten sie mitgenommen, deren Namen sie aber nicht angeben wolle. Es konnten aber keine Beweise gefunden werden, die diese Angaben stützen. Mit ihrem Handy wurdem an diesem Tag keine Anrufe nach Köping getätigt und das Handy hat sich auch zu keiner Zeit in Köping befunden.
Die Vertreterin der Mutter meint, dass die Angeklagte lügt.

Vielleicht ist es in der Tat so, dass man durch die Presse beeinflusst wird, aber auch seriöse Blätter schreiben wenig, was die Geschichte der Angeklagten glaubwürdig erscheinen lässt. Bei der Charakterisierung der Angeklagten wirkt es immer ein bisschen so, als würde diese die Sache nicht so richtig ernst nehmen. Das wirkt kühl und arrogant, und so fällt es noch schwerer zu glauben, dass hier eine arme Unschuldige auf der Anklagebank sitzt. Christine S. hat meinem Eindruck nach auch praktisch nichts dafür getan, die Vorwürfe gegen sie zu entkräften. Die ganze Verteidigung schien sich darauf zu verlassen, dass die Polizei keine handfesten Beweise findet. Es gibt keine Fotos von der angeblich besuchten Burg und auch keine Zeugen, die sie woanders zur Tatzeit gesehen haben wollen.

Die entscheidende Frage ist daher, ob eine Menge Indizien gepaart mit einer von Schwachpunkten gespickten Aussage der Angeklagten die Abwesenheit von stichhaltigen Beweisen ersetzen können.

Ich bin gespannt auf den Montag.

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