Es dauert natürlich doch wieder ein bisschen, bis der letzte Nobelstreich kommt.
Meine kleine Freude für das Scheitern der Bundesregierung vor dem Europäischen Gerichtshof in Sachen Tabakwerbungsverbot will ich aber nicht verhehlen. Selten hat eine Klage so offensichtlich lobbyistische Hintergründe gehabt wie in diesem Fall. Zwar war man dem Urteil zuvorgekommen und hat es schon im November umgesetzt. Trotzdem ein kleiner Erfolg. Leider betrifft es nur Medien, aber nicht Plakatwände. Es würde nicht schaden, wenn diese endlose Quelle von Lucky-Strike-Witzen letztendlich versiegen würde. Genauso könnte man übrigens gleich Werbung für alkoholische Getränke verbieten. Ich glaube jedenfalls nicht, dass das den Absatz deutlich gefährden würde.
Weniger begeisternd, zumindest für die Betroffene, dürfte die aktuelle Folge meiner grossen Anna-Sjödin-Story sein. Ja, auch hier dürfte es sich um die zumindest vorletzte Episode handeln. Das Hofgericht hat ihren Antrag auf Berufung abgelehnt. Damit ist die vorige Verurteilung rechtskräftig – und ihr Rücktritt eigentlich kaum noch zu verhindern. Um genauer zu sein, es ist eher eine Frage von Stunden denn von Tagen, bis sie ihren Hut nimmt.
Zum Abschluss eine kleine schwedische Sprachanekdote. Wenn Politiker Rede und Antwort stehen müssen, heisst dies anscheinend „Ställ politikerna mot väggen“, also „Stell die Politiker gegen die Wand“ – Politikverdrossenheit extrem.