Auswandererguide Teil IX – Die Bürokratie: Legitimation oder die Macht des Ausweises

Der schwedische Staat kennt vier Insignien der vollwertigen Einwohnerschaft: Personnummer, Legitimation, Zepter und Reichsapfel. Allerdings gab es bei den Zeptern in letzter Zeit Lieferengpässe, so dass der Reichsapfel mit einer Übergangsfrist bis Ende des Jahres auch deren Rolle übernimmt.

OK, Scherz beiseite – Zepter und Reichsapfel sind natürlich Blödsinn, aber Personnummer und Legitimation sind schon die zwei Dinge, die bei Bezahlung und anderen offiziellen Vorgängen nützlich bis notwendig sind. Die Personnummer ist dabei natürlich am wichtigsten – ohne sie ist man schließlich im System nicht existent. Das musste schon Sandra Bullock in dem netten, aber im Detail etwas dilettantisch gemachten Thriller „Das Netz“ bemerken.

Das hochtrabende Wort „Legitimation“ (gesprochen Legitimachun) ist eine Abkürzung für eine „Legitimationshandling“, wobei es sich ganz allgemein um ein Dokument zum Nachweis der eigenen Identität handelt – kurzum: ein Personalausweis.
Damit wäre die ganze Geschichte schon erklärt, wenn man in Schweden nicht etwas eigene Wege gehen würde.

Die Besonderheit ist nämlich, dass die allermeisten schwedischen Personalausweise (genannt „ID-Kort“) nicht als Reisedokument dienen können. Der schwedische Staat gab nämlich bis vor einiger Zeit selbst überhaupt keine Personalausweise aus. Da aber Banken und die Post (z.B. bei Abholung von Einschreiben) eine Möglichkeit haben wollten, die Identität festzustellen, wurden von ihnen eigene Personalausweise eingeführt, die nach und nach quasioffiziellen Status erreichten. Dies geht soweit, dass Schweden mitunter irritiert und verärgert sind, wenn sie am Flughafen mit ihrem Personalausweis abgewiesen werden.
Auch in Schweden wohnhafte Ausländer können sich solche quasioffiziellen Ausweise besorgen.

Der Inhaber eines ausländischen Personalausweises mag sich natürlich fragen, wozu er denn so eine ID-Kort überhaupt haben will. Dies lässt sich am besten mit einigen Beispielen erklären, wo eine Art von Personalausweis verlangt werden kann:

  • Beim Arzt reicht es meist aus, die eigene Personnummer zu sagen. Aber nicht immer – findet das System aber die Personnummer nicht (mir schon passiert), kann man natürlich noch so oft beteuern, dass man diese Nummer hat. Hier benötigt man einen schwedischen Personalausweis, auf dem natürlich die Personnummer angegeben ist. In manchen Regionen (so auch in Stockholm) ist es seit einiger Zeit sogar Pflicht, einen solchen Ausweis vorzulegen. Im Extremfall bleibt dann als letzte Lösung nur, die Behandlungskosten vorzustrecken und dies später mit der Versicherung zu klären, was ausgesprochen mühselig sein dürfte.
  • Bei der Abholung von Medikamenten, die vom Arzt verschrieben wurden, wird eigentlich auch eine ID-Kort erwartet, da auch hier die Personnummer das entscheidende Element ist. Hier gelang es aber schon mit gutem Zureden und dem Vorzeigen eines Personbevis (Registerauszug von der Steuerbehörde), ans Ziel zu gelangen.
  • Gelegentlich kommt es bei Kartenzahlung vor, dass eine Legitimation verlangt wird. Handelt es sich um eine ausländische Bankkarte, genügt in der Regel ein ausländischer Pass oder Personalausweis. Bei einer schwedischen Bankkarte kann es aber vorkommen, dass eine schwedische ID-Kort verlangt wird. Hat man keine, helfen manchmal Überredungskünste (evtl. flankiert von einem Personbevis), aber auch nicht immer.
  • Bei der Bank ist es meist noch schlimmer, denn die haben die ganze ID-Kort-Sache ja erfunden. Da Konten ebenfalls an die Personnummer gekoppelt sind, wird man ohne wasserdichten Nachweis der Identität per ID-Kort wenn überhaupt nur widerwillig bedient.
  • Bei Discotheken hingegen sind die Türsteher in Sachen ID tolerant, solange man überhaupt eine vorlegen kann. Überhaupt nicht tolerant sind sie hingegen bei der Altersgrenze – wer das gewünschte Alter nicht erreicht (manchmal mehr als 23 Jahre), wird auch mit noch so tiefem Ausschnitt abgewiesen. Bei mir hat der tiefe Ausschnitt allerdings auch in Deutschland nie etwas geholfen.
  • Beim Alkoholkauf im Systembolaget gibt man sich am Eingang international und weist in vielen Sprachen darauf hin, dass man bitte nicht verärgert sein solle, wenn man nach dem Ausweis gefragt werde. Alle, die jung aussähen, würden kontrolliert – in der Tat ist mir das mit meinen 26 Jahren auch schon passiert, auch wenn das Alterslimit für Alkohol bei 20 liegt. Angesichts dieses polyglotten Selbstverständnisses ist wohl auch zu erwarten, dass ein ausländischer Pass oder Personalausweis für die Identifikation genügt.
  • Bei der Post (bzw. Geschäften, die als Postagentur dienen) geht insbesondere bei der Abholung von Paketen (die werden in Schweden nicht ausgeliefert) ohne Legitimation oft gar nichts.

Dies alles sind Beispiele aus dem Leben eines Stockholmers. Auf dem Land sieht man die Dinge nicht so eng, wie mir schon erzählt wurde. Insofern kann man es einfach mal probieren, wie weit man ohne durchkommt. Ob man einen solchen Ausweis wirklich braucht, wird man schon früh genug im Alltagstest merken. Ich selbst kam ein Jahr lang gut ohne aus, aber wurde dann bei der Notaufnahme des Krankenhauses abgewiesen – der Zeh war glücklicherweise doch nicht gebrochen, aber es war Anlass genug, mich um ein solches Kärtchen zu bemühen.

Leider war und ist dies bei weitem nicht so einfach, wie es scheint, denn es gibt verschiedene Institutionen, die die Karten ausgeben, und jede hat ihre Besonderheiten. Praktisch alle allgemein anerkannten Personalausweise entsprechen dem SIS-Standard. Das steht nicht für das Schengener Informationssystem, sondern für das Swedish Standards Institute, dem schwedischen Gegenstück zum DIN.

Seit Anfang 2007 ist es für Ausländer deutlich schwerer geworden, einen Ausweis zu erhalten. Es gibt aber einen „Geheimtipp“, den ich zum Schluss verrate.

Im Folgenden also eine Auflistung der Ausweistypen und die Details dazu.

Personalausweise von der Post

Diesen Punkt spreche ich aus historischen Gründen an, weil vielleicht manche darüber gelesen haben, dass dies ginge.
Der „Svensk Kassaservice„, eine Tochtergesellschaft der Post, stellte bis 1. Mai 2008 noch Ausweise aus und wurde Ende 2008 abgewickelt. Aber schon seit Anfang 2007 war es für Ausländer annähernd unmöglich, dort eine Karte zu bekommen. Man musste nämlich bei Erstbeantragung eine Person mitbringen, die bezeugt, dass man der ist, der man vorgibt zu sein. Bis 2007 konnte das jeder mit einem schwedischen Ausweis sein, danach musste diese Referenzperson verwandt oder verschwägert sein. Das war für neu angekommene Ausländer praktisch nicht mehr zu erfüllen. Zudem war es absurd, denn auch schon vorher brauchte man wegen der peniblen Kontrollen unter Umständen mehrere Anläufe (ich brauchte drei), bis man den Ausweis endlich bekam. Trotzdem gab es anscheinend einen Betrugsfall, und so wurden die Vorschriften verschärft.

Das Problem wurde zuerst von der englischsprachigen Internetzeitung The Local und dann von dem liberalen Reichstagsabgeordnete Fredik Malm aufgegriffen, was aber nicht allzu verwunderlich war, da der Mann anscheinend medienwirksame Auftritte liebt. Schon im März geriet da der Stein ins Rollen, und das Thema bahnte sich zeitweise auch einen Weg in die normalen Nachrichten, vor allem nach dem die EU-Kommission in dem derzeitigen Zustand eine Diskriminierung von EU-Bürgern sah.

Eine Kommission der Regierung untersuchte das. Die Steuerbehörde Skatteverket (siehe unten) wurde schließlich beauftragt, ab 1. Juni 2009 Ausweise auszugeben.

Personalausweise von Banken

Als ich mich zum ersten Mal um einen Ausweis bemühte, wusste ich, dass die Banken solche ausstellen. Dies ist allem Anschein nach Glückssache, denn es hängt vom jeweiligen Bankangestellten und den ominösen Regeln der jeweiligen Bank ab, ob es klappt. Typische Ablehnungsgründe sind:

  • nur für Kunden unserer Bank
  • nur bei regelmäßigem Einkommen oder einer bestimmten Summe auf dem Konto
  • nur mit Referenzperson – ggf. muss diese Referenzperson auch verwandt/verschwägert sein bzw. auch Kunde der Bank sein.

Wenn dies alles nicht eintritt, hier eine Liste von Dingen, bei denen zumindest eine realistische Chance besteht, dass man sie bei der Beantragung benötigt:

  • Einen Personbevis – es handelt sich dabei um einen Melderegisterauszug der schwedischen Steuer- und Meldebehörde Skatteverket. Man kann diesen online und kostenlos unter Angabe der Personnummer sehr komfortabel bestellen. Es gibt viele verschiedene Versionen, wobei der für „ID-Kort“ vermutlich immer der richtige ist.
  • Fotos – diese sollten aus Schweden stammen. Ich versuchte es vergeblich mit deutschen Fotos. Diese hatten jedoch keine weiße Hintergrundfarbe und waren nicht frontal aufgenommen. Immerhin ist es bei schwedischen Fotos noch erlaubt, zu lächeln. Bei deutschen Passfotos ist das mittlerweile ja verboten. Man sollte übrigens nicht nach Passfotos fragen, denn bei der Beantragung von schwedischen Pässen werden die Fotos gleich vor Ort von der Polizei aufgenommen. Daher besser konkret nach Fotos für die ID-Kort oder den Führerschein (körkort) fragen.
  • Eine noch nicht lange abgelaufene ID-Kort oder oder eine Referenzperson, die selbst Inhaber einer gültigen Legitimation (ergo in Schweden wohnhaft) ist und per Unterschrift bestätigt, dass man wirklich die Person ist, die man vorgibt zu sein. Diese Referenzperson sollte eventuell auch einen passenden Personbevis von sich selbst mitbringen.

Die nationale ID-Kort

Seit Oktober 2005 gibt es in Schweden auch Personalausweise, die von der Polizei ausgegeben werden und als Reisedokument anerkannt sind.
Eigentlich sind sie hier nur der Vollständigkeit halber anzumerken, da sie nur an Schweden ausgegeben werden können. Im Gegensatz zum deutschen Ausweis enthält die Karte einen Chip für elektronische Dienste und ist im Scheckkartenformat.

Sonderlich bekannt und beliebt ist diese Karte in Schweden jedoch nicht, weil die meisten Schweden ohnehin einen Pass besitzen.

Die Ausweise des Skatteverket

Wie weiter oben schon beschrieben, sah sich der schwedische Staat nach 2007 in der Pflicht, für Ausländer einen Zugang zu einer ID-Kort zu schaffen. Seit dem 1. Juni 2009 können nun Anträge gestellt werden. Hierzu muss man persönlich bei einer von 23 Skatteverket-Filialen (Liste auf dieser Seite unten)

Der Ausweis kostet 400 Kronen, die auf ein bestimmtes Konto zu überweisen sind, und zwar (laut Homepage) vor Antragstellung – was ich persönlich etwas fragwürdig finde, weil bei den hohen Anforderungen alles andere als sicher ist, ob nicht doch irgendetwas in Ordnung ist. Bei Ablehnung des Antrags erhält man das Geld zudem nicht zurück.

Man braucht eigentlich nur eine Sache mitzubringen: einen hinreichenden Nachweis der eigenen Identität.

Das ist aber auch der Knackpunkt, denn diese Anforderung ist höher als man denkt.

Diese (und nur diese) Nachweise werden akzeptiert:

  • ID-Kort vom Skatteverket, ein anderer Ausweis nach SIS-Standard, ein schwedischer Pass oder ein schwedischer Führerschein – für dieses Thema hier wenig hilfreich, denn wenn man so etwas hätte, würde man erst gar nicht zum Skatteverket gehen.
  • Ein Pass eines EU-Landes, der Schweiz, Liechtensteins oder Norwegens, der nach dem 1. September 2006 ausgestellt wurde
  • Eine Referenzperson, die zur Antragstellung mitkommt, und die Identität schriftlich bestätigt. Als Referenzperson werden nur akzeptiert:
    • Ehepartner oder Partner in einer registrierten Partnerschaft
    • Kinder oder Enkel, die mindestens 18 Jahre alt sind
    • Eltern oder Erziehungsberechtigte
    • Geschwister über 18 Jahre
    • Großeltern
    • Erziehungsberechtigter oder Vormund
    • Pflegeeltern
    • Staatlicher Beamter, der von Berufswegen etwas mit dem Antragssteller zu tun hat
    • Arbeitgeber, der den Antragsteller seit mindestens einem Jahr angestellt hat

    Weiterhin muss diese Person natürlich auch seine Identität (und ggf. die Verbindung zum Antragsteller) nach den weiter oben genannten Punkten nachweisen können. Bei den nahen Verwandten muss zudem sichergestellt sein, dass die Familienverhältnisse im offiziellen Melderegister stehen.

Alles andere geht ausdrücklich nicht – keine Personalausweise, keine guten Freunde, die mitkommen, keine Geburtsurkunden, keine Vermieter.

Man sieht deutlich, dass man damit notdürftig der Anforderung nachgekommen ist, EU-Bürgern Zugang zu einer ID-Kort zu geben – wobei die Anforderung, einen ziemlich neuen Pass zu haben, eine ziemlich hohe Hürde darstellt, denn die Beantragung eines solchen ist mit Aufwand und Kosten verbunden. Alle anderen schauen sowieso in die Röhre.

Wer die Hürde nimmt, sich auszuweisen, darf sich gleich beim Skatteverket fotografieren lassen.

Nach einigen Wochen (in der Regel weniger als vier laut Homepage) erhält man einen Brief, mit dem man sich erneut persönlich zur Skatteverket-Filiale begibt. Der Ausweis kann nicht zugeschickt werden, sondern muss persönlich abgeholt werden.

Wer also einen aktuellen Pass hat und nicht zu weit weg von einer der Skatteverket-Filialen wohnt, kann diese Sache angehen. Für alle anderen ist es mit erheblichen Kosten und Aufwand verbunden. Für Nicht-EU-Bürger ist es kaum praktikabel.

Geheimtipp für den Fall, dass es gar nicht ohne geht: der Führerschein

Die einzige Legitimation außerhalb des SIS-Standards, die allgemein erkannt ist, ist der Führerschein. Dieser wird auch von vielen Schweden als Legitimation benutzt.

Man kann also durch einen einfachen Trick an eine Legitimation kommen: man tauscht einfach seinen ausländischen Führerschein in einen schwedischen um.

Allerdings sollte man sich das gut überlegen, denn man nimmt auch Nachteile in Kauf.

Rein rechtlich gesehen sind nämlich nur diejenigen Fürherscheininhaber zum Umtausch ihres Führerscheins verpflichtet, die nicht aus einem EWR-Land (EU plus Island, Norwegen und Liechtenstein) kommen. Alle anderen müssen den Führerschein umtauschen, und zwar innerhalb eines Jahres – andernfalls verlieren sie das Recht zum Umtausch.
Schweizer und japanische Führerscheine dürfen direkt umgetauscht werden. Bei Führerscheinen anderer Länder muss erst die Eignung überprüft werden.

Es gibt also für EU/EWR-Bürger eigentlich keine Notwendigkeit, den Führerschein umzutauschen. Weil es hierbei gerne zu Missverständnissen kommt: man braucht keinen EU-Führerschein, um von diesen Regelungen zu betroffen – sie gelten auch für jeden grauen oder rosafarbenen Führerschein. Wenn ein schwedischer Polizist den Führerschein nicht akzeptieren will, muss man versuchen, ihn von der Gültigkeit der EU-Regelungen zu überzeugen – was mühsam sein kann, auch wenn man im Recht ist.

Es kommen ein paar andere Vorteile hinzu, die es durchaus interessant machen, den ausländischen Führerschein zu behalten:

  • Der schwedische Führerschein muss in Intervallen von 10 Jahren erneuert werden. Der deutsche und österreichische Führerschein gilt hingegen unbegrenzt. Allerdings sollte erwähnt werden, dass dies nicht so bleiben wird. Im Rahmen der ab 2012 geltenden Harmonisierung des Führerscheinrechts in Europa werden überall nur noch zeitlich begrenzte Führerscheine ausgegeben. Dies sind in der Regel 10 Jahre, aber es bleibt den Staaten vorbehalten, die Intervalle auf 15 Jahre zu erhöhen. Die Übergangsfristen laufen allerdings bis 2032. Bis dahin bleiben deutsche Führerscheine (also auch graue und rosa Lappen) in der EU voll gültig und müssen nicht umgetauscht werden, so dass nicht gerade dringender Handlungsbedarf besteht, es deutlich vor diesem Zeitpunkt zu tun. Ebenfalls zu erwähnen ist, dass die Erneuerung in Schweden recht günstig ist und bürgerfreundlich abläuft. So muss man erst persönlich vorstellig werden, wenn man den Führerschein per Einschreiben bekommt und ihn bei seiner Postfiliale abholt.
  • Die Gültigkeit von Bus- und Lkw-Führerscheinen (C,C1,CE,C1E,D,D1,DE,D1E) ist unterschiedlich beschränkt. Während diese in Deutschland erst ab einem Alter von 50 Jahren durch regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen verlängert werden muss, beginnt man in Schweden schon bei 45 Jahren damit. Allerdings wird der Führerschein in Schweden um bis zu 10 Jahre verlängetr, in Deutschland nur noch bis zu 5 Jahre.
  • Beim Umtausch meines Führerscheins gab es eine kleine Einschränkung im Detail. Da es die Klasse C1E in Schweden nicht gibt, wurde diese in einen Führerschein CE umgeschrieben und mit einer bestimmten Kennzahl versehen. Damit verlor ich im Detail das Recht, ein LKW-Gespann zu fahren, das insgesamt schwerer ist als 12 Tonnen. Diese Erweiterung stammte noch vom alten Führerschein der Klasse 3. Diese Kleinigkeit dürfte aber nur die allerwenigsten betreffen und ist eher eine bürokratische Spitzfindigkeit denn eine wirkliche Einschränkung.
  • Mit einem deutschem Führerschein drohen bei Verkehrsverstößen unter Umständen eventuell nicht die gleichen Sanktionen wie mit einem schwedischen Führershcein. So kann es sein, dass man mit einer Geldstrafe davonkommt, da eine ausländische Fahrerlaubnis von schwedischen Behörden ja nicht so leicht entzogen werden kann. Verlassen sollte man sich aber nie darauf, und angesichts der saftigen Bußgelder ist es ohnehin ratsamer, sich an die Regeln zu halten.

Wenn man also mit diesen kleinen Nachteilen leben kann und eine Legitimation haben möchte, ist der Umtausch eventuell eine Option. Man sollte sich aber bewusst sein, dass man den vorigen Führerschein anschließend nur wieder erhalten kann, wenn man in sein Heimatland zurückkehrt.

Ab 1. Januar 2010 übernimmt das Transportstyrelsen die Aufgaben rund um die Führerschein. Bis dahin muss man sich für den Umtausch an die Verwaltung des Län (vergleichbar mit einem Bundesland) wenden, in dem man wohnt. Details des neuen Umtauschprozesses sind noch nicht bekannt. (Stand 14. Dezember 2009)

Neben dem Antrag ist es auch erforderlich, das Original des ausländischen Führerscheins einzuschicken. Aus dem Grund ist es ratsam, ihn persönlich abzugeben und sich mit Kopie und Stempel den Eingang bestätigen zu lassen – diese Quittung muss nämlich für die Zeit des Umtauschs als Ersatz-Führerschein dienen, wenn man nicht komplett auf das Fahren verzichten möchte. Es ist anzunehmen, dass diese Möglichkeit wegfällt, wenn das Transportstyrelsen das übernimmt.
Der Führerschein wird dann zur Bestätigung dessen Gültigkeit nach Deutschland geschickt.
Dies verlängert die ganze Prozedur – man muss mit 4 bis 6 Wochen rechnen. Sobald die Länsverwaltung die Sache abschließt, bekommt man bescheid und das Transportstyrelsen wird beauftragt, einen Führerschein auszustellen. Neben der Zahlung von 465 kr – ein ander Ausweis ist auch nicht viel billiger – muss man ein schwedisches ID-Kort-Foto und eine Unterschrift abgeben. Die Ausstellung des Führerscheins selbst geht dann aber sehr schnelll, meist innerhalb einer Woche.
Bei Abholung kann man dann eine beliebige Referenzperson mitbringen. Ein Personbevis ist nicht nötig.

So dauert es schon bis zu zwei Monate, ehe man seinen neuen Führerschein in Händen hält. Das langsamste Glied in der Kette sind in diesem Fall die deutschen Behörden. Ich habe durchaus auch schon Geschichten gehört, dass es erheblich schneller gehen kann.

Zusammenfassung

Eine Legitimation ist nicht nur nützlich, sondern erspart eventuell viel Ärger. Zwar mag man mit netten Bitten und Erklärungen die meisten Stellen vom eigenen Anliegen überzeugen können, aber wegen Bagatellen wie einer Kartenzahlung lange Gespräche führen zu müssen kann auf Dauer nerven. Ob man eine ID-Kort braucht, muss aber jeder selbst nach den individuellen Bedürfnissen entscheiden.

Es ist auch nach den letzten Änderungen immer noch schwer, als Ausländer eine ID-Kort zu erhalten.

Das Anliegen, sich eine ausstellen zu lassen, nimmt man am besten bei nahegelegenen Banken und mit einem guten Freund als Referenz im Schlepptau in Angriff. Scheitert man hier, so ist der nächste Weg das Skatteverket, sofern man die hohen Anforderungen erfüllt.

Erfüllt man diese nicht und braucht trotzdem unbedingt eine ID-Kort, bleiben maximal noch zwei weitere Optionen.

Erstens kann man sich als EU/EWR-Bürger immerhin noch einen neuen Pass ausstellen lassen, was aber auch mit viel Aufwand und Kosten verbunden ist – zumindest, wenn man nicht in Stockholm und Umgebung lebt, denn hier sind die Botschaften.

Zweitens der Umtausch des Führerscheins, was aber wohlüberlegt sein will.

Update 5.8.2009: Umfangreiche Erneuerung in Sachen Skatteverket und den anderen Möglichkeiten, eine ID-Kort zu kriegen.
Update 14.12.2009: Ergänzungen zur Übernahme des Bereichs Führerschein durch das Transportstyrelsen.

23 Gedanken zu „Auswandererguide Teil IX – Die Bürokratie: Legitimation oder die Macht des Ausweises“

  1. Ich komme seit fünf Jahren prima ohne aus. Der deutsche Führerschein ist dem schwedischen ähnlich genug, dass die meisten ihn als ID akzeptieren und wenn jemand unbedingt einen Nachweis der letzten 4 Ziffern der Personnummer will, zücke ich meine Aufenthaltsgenehmigung. 🙂

  2. Ich habe mir vor gut zwei Jahren einen Personalausweis über eine Bank besorgt und das lief alles problemlos ab. Bis dato war ich nicht mal Kunde bei der Nordea und trotzdem bekam ich das Ding. Und es stimmt, dass der Besitz einer solchen Karte (von praktisch kleiner Kreditkartengröße) sehr nützlich für den Alltag in Schweden ist.

  3. Eine ID-Karte ist sozusagen eine Eintrittskarte für Schweden. Ohne bekommt man zum Beispiel seit Januar 2007 auch kein Paket mehr in seiner Videothek ausgehändigt. Meine war abgelaufen und ich konnte den sympathischen Einwanderer im Videoladen zweimal überreden, mir das Paket doch auszuhändigen, weil ich meinen deutschen Reisepass zückte. Dann aber blieb er hart. Er dürfe den Reisepass leider nicht anerkennen. Ich müsse mir jetzt die ID-Karte erneuern lassen. Mein Paket ging zurück nach Deutschland.
    Die ID-Karte ist aber kein Personalausweis. Denn ID-Karte bekommen eben auch Ausländer, Personalausweis in Deutschland aber geht an keinen Schweden, Syrer oder Swasiländer.
    Dass man in den meisten Geschäften die ID-Karte zusätzlich zur Bankkarte vorlegen muss, empfinde ich positiv, denn in Deutschland kann ich immer mit meiner Kreditkarte, die ich vielleicht irgendwo gefunden oder geklaut habe, bezahlen und irgendeine Unterschrift hinschmieren.

  4. Und was passiert, wenn ich nun schon länger nicht mehr in Schweden war, meine ID-Kort von der SEB abgelaufen, mein Konto aber noch existent ist? Ich möchte aus grundsätzlichen Gründen nämlich meine Karte wieder aufleben lassen – möglichst ohne viel Gewese. Wohnsitz ist bei mir mittlerweile Deutschland, aber ich bin oft genug noch oben daß es sich lohnt.

    Wer weiß Rat? Oder ist der „alte“ mit über einem Jahr einfach zu lange schon abgelaufen?

  5. Hallo Torben,

    in dem Fall ist die SEB vermutlich kulant – allerdings wird sie dann dein Konto wohl auf ein Ausländerkonto umstellen müssen, denn die Personnummer verliert man eigentlich nach einiger Zeit bzw. wird sie eingefroren, wenn man nicht mehr in Schweden lebt.
    Ich gehe aber davon aus, dass es ein Ausländerkonto gibt, denn die SEB darf ja EU-Ausländer nicht kategorisch daran hindern, Kunde bei ihr zu werden.

  6. Hallo Torben, hallo liebe verzweifelten ID-kort Haben-woller,

    nach vielen Versuchen haben wir es auch jetzt im März 2008 noch geschafft, ohne Führerscheintausch an eine schwedische ID-kort zu kommen. Bei Svensk kassaservice ist es meines Erachtens aussichtslos, aber wir sind mit unserem schwedischen intygsgivare (nicht mit uns verwandt) zu mehreren Swedbank-Filialen hier in Malmö gelaufen und plötzlich hielten wir sogar ohne Kontoeröffnung eine ID-kort in den Händen! Ich rate also zu Ausdauer….

    Viele Grüße,
    Christine

  7. Sorry, noch ein kleiner Nachtrag: Natürlich sollte man nicht zur Swedbank gehen und sagen „hallo, ich will eine ID-kort“. Wir wollten einfach nur ein Konto eröffnen (um an die ID-kort zu kommen, haben eigentlich schon woanders ein Konto), und als die Angestellte das zunächst nicht wollte, konnte man sie doch mit „aber wenn ich jetzt hier einen Job habe, müssen die das Geld ja auch irgendwo hinüberweisen und dafür brauch ich ein Konto“ überzeugen. Dass wir dann letztendlich ohne Kontoeröffnung die ID-kort bekamen lag daran, dass es plötzlich hieß „aber für die ID-kort braucht ihr kein Konto“?!? Es geschehen noch Zeichen und Wunder…

  8. Es scheint noch eine weitere Möglichkeit zu geben, an eines dieser Wunderkärtchen zu kommen: SLL. Ich schreibe das unter Vorbehalt, weil mir die Details nicht genau bekannt sind, aber: wer das Glück hat, bei Stockholms Läns Landsting angestellt zu sein, der kann seit kurzem einen Ausweis bekommen, der anscheinend als ID-Karte allgemein anerkannt wird, inklusive SIS-Anerkennung, was das auch wieder sein mag. SLL’s Politik ist es, (einem Teil seiner) Angestellten in einheitlicher Weise den Zugang zu z.B. Arbeitsstellen, EDV-Dienstleistungen usw. zu ermöglichen, natürlich abgestuft nach der jeweiligen Arbeitsstelle und Funktion. Dafür gibt es nunmehr einheitliche Ausweise („e-tjänstekort“), die in der „Platin-Version“ als vollwertige ID fungieren sollen. Wer nun eine längerfristige Anstellung und eine Personnummer hat, der kann offensichtlich auch als Ausländer einen solchen beantragen. Dann wird wieder ein Bürge mitkommen müssen, der seinerseits eine schwedische ID-Karte vorweisen kann und willens ist zu unterschreiben, daß du der bist, der zu sein du behauptest. Dann wird man so gnädig sein, ein Paßfoto und eine Unterschrift entgegenzunehmen, und wie es dann weitergeht, ist vermutlich wieder eine andere Geschichte. Soviel weiß ich immerhin, daß zur Abholung dann wieder ein Bürge mitmuß, der willens ist, zu unterschreiben usw. Falls das alles so funktioniert, wie es soll, hat man dann eine richtige ID-Karte. Ob die dann für andere Behörden, Polizei, Bank usw. richtig genug ist, dürfte wiederun eine andere Frage sein…

  9. Als ich letzte Woche im Södersjukhuset war, fiel mir bei meinem Doktor auf, dass er eine ID-Karte des Krankenhaus hatte, die einer normalen ID-Kort bemerkenswert ähnelte. Ich kann mir gut vorstellen, dass es einige Institutionen gibt, die Karten nach SIS-Standard vergeben, v.a. bei besonderen Bedürfnissen in Sachen Mitarbeiterdiensten und Sicherheit. Die Jobwahl sollte man aber nicht danach ausrichten 🙂

  10. Habe noch etwas mehr Informationen dazu gefunden:

    „eTjänstekort (…) innehåller både personlig e-legitimation och eTjänstelegitimation“ und „eTjänstekort är en id-handling som visar att du arbetar inom SLL. Standardkortrt är SIS-godkänt vilket innebär att du även kan använda kortet som id-handling på exempelvis post och bank.“

    Das ganze scheint neu zu sein, und ob auch andere staatliche Institutionen so generös sind, weiß ich natürlich nicht. Voilà! Ein weiterer Schritt zur allgemeinen Verwirrung. Warum die lieben NAchbarn nicht endlich mal die ganzen Halb-, Dreiviertel- und Soirgendwie-Legitimationen abschaffen und einen einheitlichen Personalausweis einführen, bleibt mir weiter ein Rätsel.

  11. Kann aus eigener Erfahrung nur sagen, dass die Beantragung der neuen ID-Kort des Skatteverkets fuer mich recht einfach möglich war – nur leider recht zeitaufwändig da die Geräte fuer die Fotos gerade neu waren und die Damen mit der Handhabung noch nicht vertraut. Allerdings gab es hier einen ziemlichen Run, sodass man gut 2 Std warten musste bis man ran kommt (nur die hälfte der Schalter in Örebro macht IDkorts). Die Karte war dann nach gut 4 Wochen da. Lustig ist nur, dass die meisten Schweden sie noch nicht kennen, die Dame in der Apotheke hat sie erst mal sehr schräg angeschaut…
    Hinweis zur Beantragung: Das Formular muss vor der Angestellten des Skatteverkets unterschrieben werden (auch wenn man das Formular aus dem Netz läd)

  12. ich hab 3 jahre lang gut ohne id-kort gelebt. paket abholen ging immer mit deutschen perso. manchmal musst ich dann die letzten 4 ziffern noch aufsagen, manchmal nicht. beim arzt haben auch immer perso und personbevis gereicht. bei der kartenzahlung hat mich nie jemand nach ner id gefragt. dass die id nun zwingend nötig wäre, kann ich nicht behaupten, aber praktisch ist sie sicher. beim skatteverket hab ich ne halbe stunde gewartet. nach 2 wochen konnt ich sie abholen. alles kein problem.

  13. Werd mal meinen Senf dazugeben, und gleich zu Beginn anmerken das diese Antwort absichtlich doppelt zum Thema „Auswandererguide Teil IX – Die Bürokratie: Legitimation oder die Macht des Ausweises“ und „Auswandererguide Teil XIII/2: Wie man nun wirklich ein Auto ummeldet“.
    Grejen är: Sinn und Unsinn des deutschen Führerscheins.
    Ich habe vor wenigen Tagen mein deutsches Auto dem schwedischen Bilprovning vorgeführt, und befinde mich nun auf der Suche nach einer günstigen Versicherung. Da ich noch meinen deutschen Führerschein besitze, fallen die meisten automatisierten Auskünfte flach, und auch der Anruf bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften gestaltet sich etwas kompliziert. Hintergrund ist, dass meine Fahrerlaubnis trotz Personnummer und schwedischem Kennzeichen nirgends ersichtlich wird, und so Preise von ca. 2300 bis 8000 skr für eine reine Trafikförsäkring per Jahr rangieren. Zu Tage kam die ganze Geschichte dank des flexiblen Denkens eines netten Vertreters der Gesellschaft meiner Freundin, welcher vorschlug, meinen Wagen schlichtweg auf meine bessere Hälfte umzumelden (Ersparnis hier ca. 2300 anstelle von 4600 skr).
    Kurz gefasst: Der deutsche Führerschein KANN einem bei der Fahrzeugversicherung sehr teuer zu stehen kommen. Allerdings scheint dies von Versicherung zu Versicherung SEHR unterschiedlich gehandhabt zu werden.
    Bleibt nun herauszufinden, ob ich nun die Versicherung überzeugen kann, mich trotz „falschem“ Führerscheins zum weitaus günstigeren Tarif zu versichern, oder ob ich meine Fahrerlaubnis wechsle…

  14. 2012 bin ich nach Schweden ausgewandert. Ermutigt wurde ich auf der Migrationsmesse in Utrecht. Dort hiess es, man erhielte ausreichend Hilfe und Unterstützung vor Ort von der beauftragten Migrationshilfe. Diese war zwar deutschsprachig, das war dann auch fast alles. Denn ich schlug mich bis jetzt jedenfalls so gut wie alleine durch. Fazit: ich habe jetzt ein Aufhenthaltsrecht für die Dauer meines dort eröffneten Unternehmens und habe dadurch eine vorläufige P-Nr. erhalten. Das Problem trotzdem ist, dass diese nicht überall anerkannt wird, da die P-Nr. sich nicht wie gewöhnlich aus dem Geb.-Datum und 4 weiteren Ziffern zusammensetzt, sondern bei mir der Tag des Geb.-Datums über die 31 hinausgeht (z.B.55). Angeblich wäre ich auch nicht in dem Ort registriert. Gerne würde ich mein Schwedisch verbessern bei SFI, die nehmen aber nur Leute mit einer „richtigen“ P-Nr. Also doch wieder alles komplizierter, als man denkt. Im Prinzip habe ich überhaupt keinen Nachweis, wo ich nun wohne (z.B. keinen Eintrag im Reisepass), bis auf den Bescheid des Migrationsamtes. Weiß jemand Bescheid, ob man den Wohnsitzeintrag( den ja eigentlich das Skatteverket, Straßenverkehrsamt, Eon und weitere Ämter für den Abzug von Gebühren haben), von irgendjemanden eintragen lassen kann und muss, und wie es ist, wenn man für eine kurze Zeit nach Deutschland oder in ein anderes Land reist. Wie wäre es auch z.B. wenn ich für einen kurzen Aufenthalt in Deutschland einen Minijob (sozialversicherungsfrei) anehmen würde, trotzdem meinen Hauptwohnsitz in Schweden beibehalte ?

    1. Hallo Jutta, was du bekommen hast, ist eine sogenannte „samordningsnummer“, die vergeben wird an Personen, die nicht permanent in Schweden sind, aber steuerlich erfasst werden müssen und daher eine Steuernummer brauchen. Deshalb ist damit auch nicht die übliche Eintragung ins Melderegister verbunden. Hast du denn vor, länger in Schweden zu bleiben? Wenn ich mich recht erinnere, ist die Grenze zur Personnummer dann überschritten, wenn der Aufenthalt voraussichtlich länger als 12 Monate dauern wird. Ich würde dir empfehlen, dich an das Skatteverket zu wenden, wenn das der Fall ist. Diese Behörde verwaltet das Steuernummern- und Melderegister, so dass nur dort Abhilfe geschaffen werden kann, sofern das die Gesetze zulassen.

      Was den Eintrag im Reisepass/Personalausweis angeht (ich gehe jetzt mal von deutschen Reisepässen aus): das wird dir nichts bringen bzw. gar nicht gehen. Zum Ersten enthält der Eintrag im Reisepass ohnehin nur den Wohnort, nicht die genaue Adresse. Beim Personalausweis wird im Ausland nur „keine Hauptwohnung in Deutschland“ eingetragen. Zum Zweiten sind die Behörden an dem Ort in Deutschland zuständig, an dem du gemeldet bist, die dann aber auch nur den deutschen Wohnsitz eintragen können. Hast du dort keinen gemeldeten Wohnsitz mehr, kannst du im Reisepass den Wohnort von der Deutschen Botschaft (oder ggf. einem Honorarkonsulat Deutschlands in anderen Orten Schwedens) eintragen lassen, aber da ist wiederum ein Personbevis (Wohnsitzbescheinigung des Skatteverket) nötig. Zum Dritten würde das Problem dadurch nicht gelöst. Durch die Durchdringung der schwedischen Bürokratie mit der Personnummer sind viele Verwaltungssysteme, auch bei Firmen, vollständig auf diese Nummer ausgelegt. Daher verursacht eine Abweichung von der Norm automatisch bestimmte Probleme.

  15. Hej, Fabian,
    vielen Dank für Deine ausführliche Benachrichtigung. Tja, die Personnummer hat mir schon manches graues Haar hier in Schweden bereitet. Es scheint hier in Schweden – seit kurzem aber erst – alles nicht mehr so einfach für EU-Bürger zu sein und gemacht zu werden, trotz „egen företagare“. Beim Skatteverket wusste man schon noch vom mir, dass ich länger als 12 Monate hier bleiben möchte. Auch beim Migrationsamt hatte ich dies angegeben. Mal schauen, wie es weitergeht. Einiges konnte ich sogar ohne P.-Nr. tätigen (Bankkonto eröffnen, Auto ummelden etc.) Beim FSI hörte es dann auf. Ich versuche es auf die „nordische Art“ und bleib gelassen. Denn mir wurde letztens mitgeteilt, dass es mittlerweile 10 Monate vom Antrag bis zum Beschluss dauern würde, bis man etwas vom Migrationsverk hören würde.
    Also, vielen Dank nochmal.

    1. Gerne – und viel Erfolg bei deinen Bemühungen. Ich kann das Skatteverket verstehen. Einige Zeit war es problemlos möglich, sich als EU-Bürger eine Personnummer geben zu lassen und Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, ohne dass man hierzu berechtigt gewesen wäre. Das Migrationsverket ist aber in der Tat ein ziemliches Problem. Die kriegen ihre Bearbeitungszeiten einfach nicht in den Griff. Eine Sache zu deiner Beruhigung: sobald das Aufenthaltsrecht registriert ist, brauchst du dich nie wieder mit denen auseinanderzusetzen, sofern du nicht in 5 Jahren schwedische Staatsbürgerin werden willst (dann wäre es dann aber wirklich das allerletzte Mal).

  16. Danke, Fabian. Dass das Skatteverket jetzt auch einen Riegel davor schiebt, kann ich auch verstehen. Nur dumm für jene wie mich, die dort Geld reinbringen statt fordern. Persönliches Pech für mich.
    Das Aufenthaltsrecht habe ich ja für die Zeit meiner Selbständigkeit. Vielleicht war es ja auch ein Schreibfehler seitens einer bestimmten Angestellten hier im Ort und dieser fraß sich durch bis zum Skatteverket. Aber eigentlich hast Du ja Recht. Es ist so ziemlich egal ob samordningsnr. oder personnummer. Hauptsache ich kann hier mein företag durchziehen und habe hier Lebensqualität gefunden, was mir in Deutschland verloren ging. Das meiste lässt sich auch mit der samordningsnr. erledigen.

  17. Hej,

    hier hätte ich zum Theme des Aufenthaltsrecht eine Frage…
    Ich habe meinen Master im August 2012 begonnen.
    Die PN habe ich problemlos erhalten. Eine Aufenthaltsgenehmigung habe ich beim Migrationverket beantragt und ebenfalls schnell erhalten.
    Aus diversen Gründen habe ich diese aber nie verlängert. Jetzt fange ich in diesen Monat meinen Dr. in Schweden an und zerbereche mir gerade den Kopf, ob ich mir jetzt wieder eine Aufenthaltsgenehmigung besorgen muss.

    @ Fabian:
    „Eine Sache zu deiner Beruhigung: sobald das Aufenthaltsrecht registriert ist, brauchst du dich nie wieder mit denen auseinanderzusetzen, sofern du nicht in 5 Jahren schwedische Staatsbürgerin werden willst (dann wäre es dann aber wirklich das allerletzte Mal).“

    Kannst du deine Aussage evtl. noch einmal genauer ausführen?
    Vielen Dank!

    /Martin

    1. Hallo Martin,

      der fundamentale Unterschied zwischen Aufenthaltsgenehmigung und Aufenthaltsrecht ist, dass die Genehmigung anfangs befristet ist und erst nach 5 Jahren unbefristet erteilt wird. Das Recht hingegen wird nur einmal zu Beginn registriert und besteht dann einfach so lange weiter, bis die Grundlage dafür nicht mehr gegeben ist (z.B. Wegzug oder Arbeitslosigkeit). Nach 5 Jahren ist dann auch das Aufenthaltsrecht permanent. Permanent heißt, dass man es z.B. bei Arbeitslosigkeit nicht mehr verliert, nur noch bei längerem Wegzug. Man kann sich das permanente Aufenthaltsrecht bescheinigen lassen, aber es gibt hierzu keine Verpflichtung. Es ist also möglich, dass man sich einmal anfangs registriert und dann nie wieder mit dem Migrationsverket zu tun haben wird.

      Will man als EU-Bürger auch schwedischer Staatsbürger werden, muss man hierzu permanentes Aufenthaltsrecht haben. Hat man sich dieses nicht bescheinigen lassen (was sich meiner Meinung nach nicht wirklich lohnt), prüft das Migrationsverket bei der Bearbeitung des Einbürgerungsantrags, ob die Voraussetzungen für das permanente Aufenthaltsrecht bestehen. Nach einer Einbürgerung hat sich natürlich jeder weitere Kontakt mit dem Migrationsverket erledigt.

      Zu deiner konkreten Frage: wenn du EU-Bürger bist, hast du (von exotischen Ausnahmen abgesehen) in jedem Fall Aufenthaltsrecht und keine Aufenthaltsgenehmigung. Von daher läuft das einfach für dich so weiter wie bisher. Das kann ich in dem Fall sogar aus unmittelbarer Erfahrung sagen: ich kam als Student mit Aufenthaltsrecht und bin als Doktorand geblieben – alles kein Problem.

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