Heute morgen stellt ein Freund die Frage, ob ich denn nun auch Schwede werden wollen. Daran hatte ich schon seit einiger Zeit nicht mehr gedacht, aber im Grunde hat er recht: 5 Jahre ständiger Aufenthalt in Schweden sind die übliche Voraussetzung für den Erwerb der schwedischen Staatsbürgerschaft.
Gegen ihren Erwerb spricht wenig. Deutschland hat schließlich auch sein Staatsbürgerschaftsrecht reformiert und lässt Deutsche nun auch eine andere EU-Staatsbürgerschaft oder die schweizerische Staatsbürgerschaft erwerben, ohne dass hier für die deutsche Staatsbürgerschaft aufgegeben werden oder man eine Genehmigung einholen muss. Zudem hat Schweden vor kurzem die Wehrpflicht abgeschafft, so dass man sich nicht auch noch das an die Backe holt.
Ich rechnete trotzdem nicht damit, Schwede werden zu können. Soweit ich das nämlich mitbekommen habe, werden Studienzeiten in den 5 Jahren nicht mit angerechnet.
Aber: man kann ja mal fragen. Also rief ich an, denn das Migrationsverket hat einen ziemlichen Rückstau bei schriftlichen Anfragen. Keine 10 Minuten später hatte ich den Kundendienst an der (drahtlosen) Strippe. Ich schilderte meinen Fall: 5 Jahre in Schweden, anfangs nur Studien und später dann Arbeit. Er bat mich, zu warten, und hatte die Antwort bald parat: ich kann (noch) kein Schwede werden.
Der Grund ist aber ein anderer, als ich erwartet hatte. Als ich 2005 hierher kam, musste ich noch eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Diese galt für ein Jahr. Als es zur Verlängerung ging, war dann auch in Schweden neues europäisches Recht umgesetzt worden. Ich erhielt deshalb im Herbst 2006 die Registrierung für das Aufenthaltsrecht, das dann bis auf weiteres gilt, solange man die Anforderungen für den Aufenthalt erfüllt.
Nun wird, so wurde mir gesagt, das erste Jahr der zeitlich befristeten Aufenthaltsgenehmigung nicht zu den 5 Jahren hinzugerechnet. Also ist im Herbst 2011 Stichtag. Das ergibt auch irgendwo Sinn, denn nach 5 Jahren Aufenthaltsrecht geht dieses in das permanente Aufenthaltsrecht über, mit dem in jedem Fall bleiben darf. Dies ist aber auch eine Vorbedingung für die Erteilung der schwedischen Staatsbürgerschaft.
Folglich kann ich noch kein Schwede werden. Aber interessant zu wissen, wann ich es werde könnte.
Alter Schwede 😀
Nach beinahe acht Jahren in Schweden bin ich vor gut einem Monat Schwede geworden. Freue mich schon auf die Reichstagswahl im September und meinen zweiten Pass, mit dem ich bei meinem nächsten Deutschlandbesuch in Berlin auf dem Flughafen einchecken und dann das Personal mit meinem tadellosen Deutsch überraschen werde. 😉
Geht eigentlich auch folgendes: ich gehe wieder weg aus Schweden, habe mich aber nicht abgemeldet. Kann ich dann nach ein paar Jahren auch Schwede werden?
Und wo ist eigentlich die Grenze für die Anzahl der Staatsbürgerschaften, die eine Person haben kann?
Das wäre ziemlich eindeutig Erschleichung der Staatsbürgerschaft mithilfe falscher Angaben. Eine der Fragen beim Voraus-Check ist nämlich, ob man wirklich fünf Jahre in Schweden gelebt hat. Selbst wenn das klappt, könnte man den Pass ganz schnell wieder los sein.
Eine Obergrenze gibt es nicht – jedoch wird es natürlich bei zunehmender Zahl schwieriger, gegenseitige Inkompatibilitäten unter einen Hut zu bringen. Der Eintritt in die Armee eines Landes beispielsweise kann zur Ausbürgerung eines anderen führen – das spielt ggf. bei der Wehrpflicht eine Rolle. Ganz haarig wird es bei Familenstandsangelegenheiten.
Den Pass (bzw. die damit verbundene Staatsbürgerschaft) kann man nur loswerden, wenn man ihn freiwillig abgibt. Ansonsten kannst du beim Antrag auf Staatsbürgerschaft drei Angestellte vom Migrationsverket bestochen, den Abteilungsleiter bedroht und allerlei anderen Unsinn angestellt haben, sobald du einmal Schwede bist, kann das nicht mehr rückgängig gemacht werden. Eine entsprechende Gesetzesänderung wird immer mal wieder diskutiert, ist aber bislang noch nicht verabschiedet worden.
Was ich noch nicht wusste: man muss sein vorläufiges Aufenthaltsrecht nach einem Jahr verlängern? Und ich dachte, einmal beim Migrationsverket angemeldet, kann man nach 5 Jahren die Staatsbürgerschaft beantragen. Wobei die Annahme gilt, dass man durchgehend gearbeitet hat.
Als ich 2005 nach Schweden kam, war die EU-Richtlinie zum Aufenthaltsrecht in Schweden noch nicht zu nationalem Recht umgesetzt. Daher hatte ich im ersten Jahr noch eine Aufenthaltsgenehmigung, kein Aufenthaltsrecht. Seit der Einführung des Aufenthaltsrechts registriert man sich nur noch einmal und dann ist das nicht automatisch befristet.