Auswandererguide Teil VII – Die Bürokratie: Anmelden, Ummelden oder über die Frage, ob und wie man offiziell auswandert

Aufenthaltsgenehmigung
Relikt aus den Zeiten vor Einführung des Aufenthaltsrechts: Karte zur Bescheinigung der Aufenthaltsgenehmigung.

Bitte beachten (oder OBS, wie man in Schweden schreibt): Die folgenden Ausführungen berühren auch allerlei rechtliche Fragen. Ich bin kein Jurist und kann daher nur laienhafte Aussagen machen, die potenziell falsch sind. Dies betrifft insbesondere Teile des Steuerrechts. Daher ist es dringend zu empfehlen, sich gründlich zu informieren, wenn man selbst in eine entsprechende Situation kommt.

Einwohnermeldeamt/Steuerbehörde in Schweden

Bevor ich auf die Themen Aufenthaltsgenehmigung etc. komme, will ich kurz erläutern, wie man sich in Schweden als Einwohner anmeldet.

In Schweden sind Steuerbehörde und Einwohnermeldeamt unter einem Dach vereint. Diese Behörde nennt sich Skatteverket.

Sie vergibt die Personnummer, die eigentlich nur eine Steuernummer ist, aber von zentraler Bedeutung in vielen Bereichen in Schweden. Über deren umfassende Bedeutung mehr im folgenden Teil.

Man kann eine Personnummer erhalten, wenn man mindestens 12 Monate in Schweden leben wird. Ist der Aufenthalt kürzer, gibt es auch noch temporäre Personnummern, die einem erlauben, in Schweden zu arbeiten.

Ihre Beantragung muss persönlich bei einer Filiale des Skatteverket erfolgen. Auch das Antragsformular ist nur dort erhältlich. Was man dazu genau mitbringen muss, darüber schweigt sich die Behörde aus. Auf alle Fälle sollte man einen Pass/Personalausweis mitbringen, um sich ausweisen zu können.

Weitere Kontrollen, ob man sich überhaupt rechtmäßig im Lande aufhält, sind für EU-Bürger anscheinend laxer geworden in den letzten Jahren. Eine Bescheinigung über den Aufenthaltsstatus wird wohl wegen des in der Folge erläuterten Aufenthaltsrechts anscheinend häufig nicht verlangt.

Jedoch sollte man damit rechnen, dass man in irgendeiner Art belegen muss, was man in Schweden so macht – also durch einen Arbeitsvertrag oder einer Bescheinigung einer Universität.

Aufenthaltsrecht für EU-Bürger in Schweden

Jeder Unionsbürger, der einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit sich führt, hat das Recht, sich in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben. Unter keinen Umständen darf ein Ausreise- oder Einreisevisum verlangt werden. […]

Das Recht, sich für einen Zeitraum von über drei Monaten in einem anderen Mitgliedstaat aufzuhalten, ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • Ausübung einer abhängigen oder selbstständigen Erwerbstätigkeit;
  • Nachweis ausreichender Existenzmittel und einer Krankenversicherung, so dass während des Aufenthalts keine Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats in Anspruch genommen werden müssen, wobei die Mitgliedstaaten den Betrag der als ausreichend betrachteten Existenzmittel nicht festlegen dürfen, sondern die Situation der betroffenen Person berücksichtigen müssen;
  • Absolvierung eines berufsqualifizierenden Studiums und Vorhandensein ausreichender Existenzmittel und einer Krankenversicherung, so dass während des Aufenthalts keine Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats in Anspruch genommen werden müssen;
  • die betreffende Person ist Familienangehöriger eines Unionsbürgers, der die oben genannten Bedingungen erfüllt.

Diese doch etwas nüchternen Worte beschreiben einen wichtigen Aspekt der EU, den die meisten Leute ignorieren: kurz gesagt darf man sich in jedem EU-Land nach Belieben niederlassen, solange man dort irgendwas zu tun hat oder dem dortigen Staat nicht zur Last fällt. Man ist also kein Bittsteller, wenn man in ein anderes EU-Land ziehen möchte, sondern hat einen Anspruch darauf, bei Erfüllung dieser Anforderungen dort leben zu dürfen. Eines der wohl angenehmsten EU-Bürgerrechte, auch wenn man der Vollständigkeit halber anmerken muss, dass für die 2004 und später beigetretenen Staaten Übergangsfristen gelten.

2004 wurde von der EU auch die Einführung des sogenannten Aufenthaltsrecht beschlossen. Zuvor war es nämlich noch so gewesen, dass man als EU-Bürger eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen musste, die dann je nachdem mehrmals verlängert werden mussten, bis sie in eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung überging. Das Aufenthaltsrecht hat dies weiter vereinfacht, denn nun müssen keine Genehmigungen mehr eingeholt werden. Das Aufenthaltsrecht ist nicht mehr befristet. Es erlischt aber, wenn die Bedingungen nicht mehr erfüllt sind. Weiterhin geht es nach 5 Jahren in ein permanentes Aufenthaltsrecht über, das dann ohne weitere Bedingungen gilt, auch wenn man z.B. seinen Job verliert. Die Regelung hat den EU-Staaten das Recht eingeräumt, eine Registrierung zu verlangen, d.h. eine formelle Anmeldung bei der entsprechenden Behörde zu machen.

Schweden hat die Aufenthaltsrechtsrichtlinie 2006 auch bei sich als Gesetz umgesetzt und es macht von dieser Registrierungsmöglichkeit Gebrauch, d.h. es ist verpflichtend, sich nach spätestens 3 Monaten bei der schwedischen Einwanderungsbehörde Migrationsverket zu registrieren.

In manchen Einwandererkreisen wird das aus verschiedenen Gründen nicht ernst genommen.
Die oben erwähnte Visumsfreiheit macht es nämlich ausgesprochen schwierig, festzustellen, wie lange sich der Betreffende im Land befindet. Verstärkt wird dies noch durch das Schengener Abkommen. Ohne Grenzkontrollen ist es praktisch unmöglich, zu sagen, ob man seit gestern oder seit 5 Jahren im Land ist.

Die Registrierung des Aufenthaltsrechts passt zudem nicht in die schwedische Bürokratie, in der praktisch alles über die Personnummer läuft. Diese Nummer erhält man mittlerweile aber anscheinend auch ohne Nachweis der Registrierung des Aufenthaltsrechts. Weil auch andere Behörden sich danach nicht erkundigen, kann man ohne Schwierigkeiten alle staatlichen Einrichtungen nutzen, ohne sich registriert zu haben.
Für manche Austauschstudenten mag es schon aus Ämterfaulheit opportun erscheinen, sich erst gar nicht anzumelden, weil man ja meist noch die heimische Krankenversicherung hat.

Trotzdem ist die Registrierungspflicht kein Kindergeburtstag. Die Registrierung zu unterlassen kann laut Gesetz zu einer Vorladung bei Migrationsverket und zu Bußgeldern führen – in einem Land, in dem man für Falschparken schon 50 € zahlen darf, dürfte das teuer werden. Wie oft (und ob überhaupt) das Migrationsverket von diesen Möglichkeiten Gebrauch macht, scheint nicht öffentlich bekannt zu sein.

Eine Registrierung ist also anzuraten – wenn man das Recht hat, hier zu sein, ist diese auch kein Problem. Wenn aber nicht, so hat man ohnehin nichts in Schweden verloren und verstößt gegen geltendes Recht, wenn man trotzdem hier bleibt und womöglich sogar staatliche Leistungen bezieht.

Zur Sache: wie registriert man sich?

Auf dieser Seite (in englisch) finden sich Formulare und weitere Informationen.Die Registrierung ist auch online möglich. Man kann sich auch schon vor der Einreise anmelden, was bei langen Wartezeiten gerade im Sommer eine gute Idee sein kann. Es fallen keine Gebühren ein.

Generell genießen neben Ehegatten auch Partner in einer registrierten Partnerschaft und Lebenspartner, die in wilder Ehe zusammenleben (sogenannte „sambo“), Aufenthaltsrecht in Schweden, wenn ihr Partner dies tut. Als Beispiel: Ein in Deutschland in einer gemeinsamen Wohnung lebendes unverheiratetes Pärchen zieht nach Schweden. Einer von beiden hat Arbeit und besitzt somit Aufenthaltsrecht. Dann steht auch dem Partner das Aufenthaltsrecht zu, selbst wenn er noch keine Arbeit hat.

Sonderfall im Aufenthaltsrecht: Lebenspartner und Familienmitglieder von Schweden

Das obengenannte gilt aber nicht, wenn der arbeitende Partner ein Schwede ist. Schweden werden in diesem Zusammenhang nicht als EU-Bürger betrachtet. Der Ehegatte oder Partner hat also zwei Möglichkeiten: entweder er erlangt selbst durch eine Arbeitsstelle o.ä. das Aufenthaltsrecht.
Oder er beantragt als Familienangehöriger eines Schweden eine Aufenthaltsgenehmigung, so wie ein Nicht-EU-Bürger auch, der mit einem aufenthaltsberechtigten Partner in Schweden lebt.

Als zusätzlicher Umstand verlangt das Migrationsverket dann auch noch, dass man den Antrag bei einer schwedischen Botschaft oder einem Konsulat einreicht. Ich nehme aber an, dass dies für EU-Bürger nur eingeschränkt gilt, da sie sich drei Monate lang im Land aufhalten dürfen.

Aufenthalt von Nicht-EU-Bürgern

Für alle anderen gelten unterschiedliche Regeln, die ich hier nicht in vollem Umfang präsentieren möchte – was Asyl und derlei Dinge angeht, ist dies hier auch nicht die entsprechende Anlaufstelle. Hier nur einige wichtige Dinge:

  • Bürger der nordischen Länder (also auch die der EU-Länder Dänemark und Finnland) brauchen keine Registrierung und keine Aufenthaltsgenehmigung in Schweden.
  • Schweizer haben zwar auch wie die EU-Bürger Arbeitsfreizügigkeit in der gesamten EU, müssen aber eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
  • In ähnlicher Form haben Personen mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung in einem EU-Land auch die Möglichkeit, bei Nachweis von Arbeit, Studien o.ä. länger in Schweden zu bleiben. Sie müssen ebenso eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
  • Familienmitglieder (bzw. Sambo) von EU-Bürgern, Isländern, Liechtensteinern oder Norwegern können ebenfalls eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten.
  • Alle anderen können zur Arbeit oder Studien nach Schweden kommen, müssen das Land aber verlassen, wenn sie die Arbeit verlieren bzw. ihre Studien beendet haben. Seit Dezember 2008 ist hierzu eine Vereinfachung in kraft, die es einem schwedischen Arbeitgeber nicht vorschreibt, nachzuweisen, dass er für die Stelle keinen geeigneten EU-Bürger finden konnte. Es wird lediglich verlangt, dass der Job ausgeschrieben wurde und auf schwedischem Niveau bezaht wird. Dies soll die Mobilität von ausländischen Fachkräften fördern.

Krankenversicherung

Eigentlich ist dies ein Thema für andere Teile dieses Guides. Trotzdem möchte ich hier darauf hinweisen, dass Studenten und Leute, die nach Schweden kommen möchten, weil sie genügend Geld zur eigenen Versorgung zur Verfügung, sich laut obigen Ausführungen selbst um ihre Krankenversicherung kümmern müssen.

Zwar wird man mit der Personnummer eine ärztliche Behandlung erhalten können, aber die schwedische Kranken- und Sozialversicherung (Försäkringskassan) ist nicht dazu verpflichtet, die Kosten zu tragen. Daher sollte man sich nicht blind darauf verlassen und selbst vorsorgen.

Die Registrierung bei der Försäkringskassan wird zudem fehlschlagen, was einem den Zugang zu einer europäischen Krankenversicherungskarte auf diesem Wege versperrt. Auch Krankengeld, Kindergeld wird dann nicht gezahlt werden.

Abmelden aus Deutschland?

Nun ist man in Schweden angemeldet – was aber ist mit Deutschland?

Hierzu schrieb eine Gruppe von Hobbypoeten aus dem Deutschen Bundestag:

(2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich bei der Meldebehörde abzumelden.

§11, Absatz 2 des Melderechtsrahmengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1342), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 4 des Gesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122)

Es gilt also wie auch im Inland: wer umzieht, muss dies den Meldebehörden mitteilen, und zwar praktisch so schnell wie möglich. Wer es nicht tut, der begeht eine Ordnungswidrigkeit, die je nach Bundesland mit verschiedenen Bußgeldern geahndet werden kann. In Bayern, Hamburg, Hessen und Thüringen ist die maximale Höhe dieses Bußgelds nicht bestimmt. In Sachsen-Anhalt kann es bis zu 2500 € betragen, in Nordrhein-Westfalen bis zu 1000 €, in den übrigen 10 Bundesländern bis zu 500 €. Ob das überhaupt jemals gemacht wird, sei dahingestellt.

So eine Ordnungswidrigkeit ist natürlich derart furchteinflößend, dass diese Vorschriften von vielen (um nicht zu sagen den meisten) Auswanderern geflissentlich ignoriert wird. Man meldet sich einfach an der Adresse der Eltern oder guter Freunde an und hat somit zwei erste Wohnsitze. Ich bin zwar kein Jurist, aber meines Wissens ist das insofern sogar noch rechtlich in Ordnung, wenn man einige Wochen pro Jahr an dieser Adresse verbringt. Da es hier aber keine klare rechtliche Grenze gibt, ist es aber fraglich, ob man ein Gericht davon überzeugen kann, dass zwei Besuche bei den Eltern pro Jahr wirklich einen Wohnsitz begründen.
Ganz nebenbei werden Leute mit zwei ersten Wohnsitzen auch nicht in der Auswanderungsstatistik geführt. Die vor einiger Zeit sehr prominent präsentierte Meldung, dass erstmals seit langer Zeit mehr Deutsche aus- als eingewandert sind, ist also wahrscheinlich noch etwas untertrieben.

Die Gründe für die Nichtabmeldung sind unterschiedlich, aber hier einige vermeintliche Vorteile, die man daraus ziehen kann:

  • Die Anmeldung eines Autos in Deutschland (mehr dazu in Teil 11) ist möglich – wer darin einen Vorteil sieht, kann ihn nutzen. Erlaubt ist das aber nicht, um es ganz klar zu sagen, und ich weiß nicht, welche Folgen es haben kann, wenn man erwischt wird. Ein Auto muss dort angemeldet sein, wo es hauptsächlich betrieben wird.
  • Arbeit in Deutschland ist einfacher, weil man steuerlich wie ein Inländer behandelt wird. Ansonsten muss man mit der Lohnbuchhaltung sprechen, dass diese einen wie einen Saisonarbeiter versteuert. Die Krankenversicherungsproblematik muss man aber in beiden Fällen beachten.
  • Man darf bei Kommunal- und Landtagswahlen wählen. Allerdings ist da natürlich fraglich, inwieweit einen das noch betrifft und interessiert. Das Wahlrecht ist aber in anderer Hinsicht auch ein Nachteil, denn wer in Deutschland gemeldet ist, muss sich um die Briefwahl bemühen, was vom Ausland aus einigermaßen umständlich ist.
  • Man kann sich relativ leicht einen Personalausweis besorgen. Deutsche ohne Wohnsitz in Deutschland können den bislang nur persönlich in Deutschland beantragen. Dies wird bislang in den 16 Personalausweisgesetzen der Bundesländer geregelt, wobei ich nicht mit Sicherheit sagen kann, ob es wirklich in allen diesen Gesetzen einen Passus dieser Art gibt. Die entsprechende Vorschrift ist oft in den Amtsstuben nicht bekannt, was oft zu einer schroffen Abweisung des Anliegens führt. Ab 1. November 2010 wird sich das ganze aber etwas aufklaren, denn ab dann übernimmt der Bund die Regie mit einer einheitlichen Regelung. Gleichzeitig wird der neue elektronische Personalausweis eingeführt. In dem neuen Gesetz ist festgelegt, dass bis 31. Dezember 2012 die Passbehörden überall in Deutschland für Personalausweise von Auslandsdeutschen zuständig sind. Danach wird es Personalausweise bei deutschen Auslandsvertretungen geben.
    Bei Auswanderung nach Schweden spielt das wegen der Legitimation (siehe Teil 9) häufig keine Rolle, aber in anderen Auswanderungsländern ist man ggf. dazu verdonnert, immer mit dem Pass herumzulaufen. Von deutscher Seite besteht übrigens für Auslandsdeutsche keine Pass- oder Personalausweispflicht.
  • Reisepässe sind in Deutschland deutlich billiger als bei den deutschen Auslandsvertretungen. Zudem ist die einzige Stelle in ganz Schweden, die Pässe ausgeben darf, die Botschaft in Stockholm. Für Leute, die weit entfernt von Stockholm wohnen, ist es also eventuell praktischer, in Deutschland gemeldet zu bleiben und dort den Pass ausstellen zu lassen. Auch ist es ratsam, vor einer eventuellen Abmeldung in Deutschland ggf. nochmals einen Reisepass zu beantragen, um sich Aufwand und Kosten zu sparen.

Wie man sieht, haben die meisten dieser Vorteile auch ihre Schattenseiten. Die Gefahr, mit einem dieser Tricks irgendwann aufzufliegen und dann negative Konsequenzen zu erleben, nimmt natürlich auf Dauer zu.

Der Verstoß gegen die Meldepflicht hat übrigens üblicherweise auch keine Konsequenzen, wenn man sich erst mit großer Verzögerung abmeldet. Allerdings mag bei der Abmeldung sinnvoll sein, das Abmeldedatum so zu wählen, dass dies nicht mit dem kollidiert, was das Finanzamt über Arbeit in Deutschland in seinen Akten hat. Ich spekuliere dabei zwar nur, aber mir erscheint es nicht sinnvoll, wenn das Finanzamt von der Abmeldung eines Einwohners erfährt und dann feststellt, dass dieser nach seiner Abmeldung noch in Deutschland gearbeitet hat. Das würde ja auch Einfluss auf Lohnsteuerkarte usw. haben.

Das Abmeldeformular kann man heutzutage meist auf der Homepage bei der Gemeindeverwaltung des letzten deutschen Wohnorts herunterladen. Dann ausfüllen, abschicken und fertig – bei mir liefen die Post und das Rastatter Bürgeramt zu Hochform auf, so dass ich schon drei Tage später die Abmeldebescheinigung im Briefkasten hatte.

Es sei auch noch erklärt, welche Vorteile es hat, sich in Deutschland abzumelden. Es gibt doch erstaunlich viele:

  • Die Beantragung eines Reisepasses ist billiger. Das klingt nach einem Widerspruch, ist aber nicht unbedingt einer. Ist man in Deutschland gemeldet und braucht dringend einen Reisepass, fällt man unter die Kategorie „Tourist, der zu blöd war, mit einem ausreichend gültigen Reisedokument auszureisen“ und zahlt ordentlich drauf. Er kostet nahezu das Doppelte. Ist man über 24 Jahre alt, dann kostet er derzeit (Stand: August 2009) statt 800 kr exorbitante 1410 kr (!!).
  • Sollte man nur eine Briefkastenadresse in Deutschland haben und eine gerichtliche Vorladung o.ä. erhalten, gilt der Brief bei Zustellung als entgegengenommen. Man kann sich in dem Fall ziemlichen Ärger einhandeln. Andererseits: wann wird man schonmal vorgeladen?
  • Noch so ein theoretischer Vorteil: man zahlt keine Kirchensteuer in Deutschland.
  • Es werden zwar nur wenige Männer unter 23 auswandern, aber diesen sei gesagt: die Wehrpflicht ruht, wenn man ins Ausland geht. Bei der heutigen Einzugspraxis heißt das de facto wohl auch, dass man von der Wehrpflicht befreit ist. Allerdings sei gewarnt, wer sich der Wehrpflicht durch Auswanderung entziehen will. Ab 17 ist man nämlich verpflichtet, sich beim Kreiswehrersatzamt zu melden, wenn man auswandern möchte. Tut man dies nicht, können einem konsularische Dienste wie die Ausstellung eines Passes verweigert werden. In dem Fall bekommt man auf Dauer echte Probleme.
  • Das Wahlrecht zum Bundestag verliert man übrigens nicht. Das ist zwar kein Vorteil, aber auch kein Nachteil. Allerdings ist es nicht so, dass dann die Botschaft zum Wahllokal wird. Vielmehr muss man sich für jede Bundestagswahl erneut als Briefwähler registrieren, und zwar in dem Wahlkreis in Deutschland, in dem man zuletzt gemeldet war. Die Formulare sind online beim Bundeswahlleiter sowie bei den deutschen Auslandsvertretungen erhältlich. Interessanterweise darf man trotz Abwesenheit auch den Wahlkreisabgeordneten wählen. Ein kleiner Nachteil ist freilich, dass man sich den Wahlkreis heraussuchen kann. So mancher würde vielleicht lieber in seinem Geburtsort wählen anstatt in seinem letzten deutschen Wohnort. Das ganze gilt übrigens analog auch für Europawahlen, wenn man bei diesen lieber in Deutschland als in Schweden wählen möchte.

Anmelden bei der deutschen Botschaft

Wenn man sich korrekterweise abmeldet und im Ausland wohnt, ist man prinzipiell nicht verpflichtet, sich bei der deutschen Botschaft zu melden. Es gibt auch so etwas wie eine Anmeldung bei den deutschen Auslandsvertretungen nicht, sonder man kann lediglich den neuen Wohnort in den Pass eintragen lassen. Dies ist aber auch nicht verpflichtend.

Außerdem gibt es ein Register des Auswärtigen Amtes namens „Elefand“ („Elektronische Erfassung Auslandsdeutscher“). Dieses ist aber in erster Linie für die Krisenvorsorge gedacht. Wer also Angst hat, dass in Schweden ein Bürgerkrieg oder eine Hungersnot ausbricht, sollte sich eintragen, damit er rechtzeitig aus dem Land geschafft werden kann. Für alle anderen ist das nett zu haben, aber nicht wirklich wichtig.

Für allerlei Dinge wie Pässe, Standesamtsangelegenheiten etc. arbeiten die deutschen Auslandsvertretungen als Vertreter der deutschen Behörden – die Botschaft ist dann sozusagen das Rathaus. Die Zuständigkeit funktioniert auch ähnlich wie bei einem Rathause – zuständig ist immer die Botschaft bzw. Generalkonsulat, in dessen Amtsbezirk (heißt wirklich so) man wohnt. Dieser Amtsbezirk kann recht groß sein – in manchen kleinen Ländern wie z.B. vielen Pazifikinseln gibt es im ganzen Land keine Auslandsvertretung Deutschlands.

Die zentrale Vertretung Deutschlands ist natürlich die Botschaft in Stockholm.

Gebäude der Deutschen Botschaft; Quelle: Holger.Ellgaard/CC-3.0

Daneben gibt es einige Reihe von Honorarkonsulaten, nämlich in:

  • Göteborg
  • Halmstad
  • Jönköping
  • Kalmar
  • Linköping
  • Luleå
  • Malmö
  • Sälen
  • Trelleborg
  • Uddevalla
  • Visby
  • Åmotfors

Ein Honorarkonsul ist ein Ausländer, der konsularische Dienste übernimmt. Oft handelt es sich dabei um Geschäftsleute größerer Firmen. Zu beachten ist, dass ein Honorarkonsul eventuell kein deutsch kann – das Problem dürfte in Schweden allerdings kaum eine Rolle spielen.
Ein Generalkonsulat gibt es in Schweden nicht.

Welche Leistungen ein Honorarkonsul genau anbieten kann, konnte ich allerdings nicht genau herausfinden. Für Kinder bis zum 6. Lebensjahr kann er Passanträge annehmen. Ansonsten muss man aber davon ausgehen, dass er in erster Linie Unterstützung für in Not geratene Deutsche anbietet.

Normale Reisepässe (auch für Minderjährige) sind jedenfalls ausschließlich in Stockholm bei der Botschaft erhältlich, da hierfür Fingerabdrücke genommen werden müssen.

Eintragung des neuen Wohnorts in den Reisepass oder Personalausweis

Im Vergleich zur neuen Beantragung des Reisepasses ist die Eintragung relativ unkompliziert. Es gibt ein Merkblatt hierzu auf der Webseite der Deutschen Botschaft.

Man braucht folgendes:

  • Antragsformular (im verlinkten Merkblatt oder auch in der Botschaft erhältlich)
  • natürlich den Reisepass
  • Einen Personbevis – es handelt sich dabei um eine Bescheinigung der Steuerbehörde (Skatteverket), dass man in Schweden „folkbokförd“, d.h. als Einwohner registriert ist. Diesen kriegt man übrigens nicht, ohne dass man vorher eine Personnummer erhalten hat. Zu beachten ist beim Personbevis, dass es davon zig verschiedene gibt, die für unterschiedliche Zwecke ausgefertigt werden. Am einfachsten ist meist, einen online beim Skatteverket zu bestellen. Das ist kostenlos und dauert meist nur zwei oder drei Tage, bis er im Briefkasten liegt.
  • Die Abmeldebescheinigung von der deutschen Meldebehörde

Die Eintragung wird gleich vor Ort vorgenommen und kostet nichts. Will man sich den Pass zuschicken lassen, werden 80 kr Porto verlangt.

Den Personalausweis umzuschreiben ist deutlich schwieriger, denn wie weiter oben schon ausgeführt, ist hierfür nicht die Botschaft zuständig. Von den Mitarbeitern der Botschaft wird anscheinend die Information verbreitet, der Personalausweis werde mit dem Umzug im Ausland ungültig. Dies stimmt nicht! Ein Personalausweis wird durch Umzug nicht ungültig. Ein falscher Wohnort soll zwar laut den Personalausweisgesetzen auf den richtigen Wohnort umgeschrieben werden, aber auch er macht den Ausweis nicht ungültig. Man kann versuchen, die deutschen Passbehörden zu einer Umschreibung zu ermuntern – wenn es fehlschlägt, ist das aber dann auch nicht weiter tragisch.

Ein neuer Reisepass

Auch hierzu gibt es ein gutes Merkblatt von der Deutschen Botschaft, und zwar eines für Erwachsene und eines für Minderjährige.

Da die Prozedur oft viel Nerven kostet, will ich hier die Anforderungen etwas erläutern, damit man nicht mehr Stress hat als sowieso schon.

Zuallererst sollte man außer bei Kleinkindern unter 6 Jahren erst gar nicht den Versuch unternehmen, den Pass irgendwo anders als in der Botschaft in Stockholm zu beantragen. Eine Reise nach Stockholm ist leider unabdingbar. Ich persönlich würde eine Reise hierher nicht als Nachteil empfinden, aber die Beantragung eines Reisepasses mit einem teuren Zwangsurlaub verbinden zu müssen ist natürlich nicht so spaßig.

In Notfällen ist es eventuell möglich, auch ein Dokument in den Botschaften in Kopenhagen, Oslo oder Helsinki zu erhalten. Auch heißt es immer wieder, man könne die Passbehörden in Flensburg zur Kooperation überreden. Aus Berlin habe ich gehört, dass es dort eine spezielle Stelle geben soll, wo man gegen entsprechenden Aufpreis einen Pass beantragen kann. Das sind jedoch alles Dinge, bei denen die Betonung auf „eventuell“ liegt, denn offiziell sind diese alle nicht zuständig.

Seit September 2010 ist die Botschaft wieder zurück in ihrem alten Gebäude in der Skarpögatan 9. Zuvor war sie in der Artillerigatan, was natürlich weitaus angenehmer war, da es näher an so ziemlich allem liegt. Der neue Standort hingegen ist nicht so gut zu erreichen, und es befindet sich auch wenig Infrastruktur (Geldautomat etc.) im Umkreis. Daher sollte man sich vergewissern, dass man alles hat, bevor man aufbricht.

Man muss folgende Dinge mitbringen:

  • Einen Personbevis – siehe oben beim Abschnitt zur Wohnortumschreibung.
  • Die Abmeldebescheinigung. In den Kommentaren wurde ich darauf hingewiesen, dass es passieren kann, dass man noch weitere Dokumente vorlegen muss, wenn man in der Zwischenzeit noch woanders als in Schweden gelebt hat. Ich nehme an, dass das rechtswidrig ist, aber da man sich schlecht an eine andere Stelle wenden kann, muss man hier eine Lösung mit den Angestellten der Botschaft finden.
  • einen Reisepass (ggf. dann den gerade abgelaufenen) bzw. den Personalausweis.
  • Eine Geburtsurkunde oder einen anderen standesamtlichen Nachweis. Dieses leicht zu fälschende Dokumente ist offenkundig viel glaubwürdiger als ein ziemlich fälschungssicherer Reisepass. Ich hatte sie nicht dabei, ja vorher in meinem Leben nicht einmal gesehen. Wir einigten uns letztendlich darauf, dass meine Mutter die Geburtsurkunde zur Botschaft faxt und ich ein Original dann bei der Abholung des neuen Reisepasses mitbringe. Der Knüller war allerdings, als die Frau am Schalter fragte „Sind Sie sich sicher, dass Sie nur einen Vornamen haben?“ – dieses System wurde offenbar für Einwanderer mit fortgeschrittener Demenz optimiert.
  • Fotos für den Reisepass. Zu beachten ist, dass normale schwedische Passfotos nicht akzeptiert werden, weil sie ein zu kleines Format haben – da hilft es auch nichts, dass man frontal fotografiert wurde. Daher sollte man vor dem Besuch der Botschaft in die Einkaufspassage Fältöversten und dort zum Fotogeschäft Fotoöversten gehen. Da bei denen – zumindest bis zum Umzug im September 2010 – jeden Tag ein dutzend Deutsche vorbeischneit, wissen die Angestellten bestens bescheid. Kostenpunkt: 200 kr (Stand August 2009) Für den Reisepassantrag werden übrigens zwei Passfotos benötigt, von denen man aber eines wieder zurück erhält.
  • Geld – überall in Schweden kann man mit Karte bezahlen, bei der deutschen Botschaft jedoch nicht. Von daher sollte man Bargeld dabei haben, und zwar eine Menge davon (Preise siehe Merkblätter). Einen Geldautomaten gibt es wahrscheinlich nicht im näheren Umkreis der Botschaft.

Vielleicht sollte man dies auch nochmal ausdrücklich erwähnen: Wer nicht alle diese Dinge mitbringt, sollte es besser erst gar nicht versuchen. Kleinste Abweichungen können dazu führen, dass der Passantrag nicht angenommen wird. Das ist insofern verständlich, als dass die Botschaft kaum eine Möglichkeit hat, dem Passantragssteller bei irgendwelchen Problemen habhaft zu werden, und sich daher absichern muss.

Hat man die genannten Dinge, stehen einem Erfolg nur noch die Öffnungszeiten (Mo-Fr 9-12 Uhr, Do 13.30-15.30 Uhr) entgegen.
Den fertigen Pass kann man sich übrigens auch zuschicken lassen, wobei dies so abläuft, dass man benachrichtigt wird, wenn er eingetroffen ist. Dann muss man seinen bisherigen Pass einsenden und erhält anschließend den neuen Pass zugesandt.

Zusammengefasst

Das alles zusammengefasst:

  • Eine Abmeldung in Deutschland ist rechtlich verpflichtend und wird mit zunehmender Dauer des Auslandsaufenthalts immer sinnvoller, aber wie man das handhabt, liegt wohl im eigenen Ermessen.
  • Für allerlei Amtsgänge ist die Deutsche Botschaft in Stockholm zuständig. Dort sollte man nur aufkreuzen, wenn man zuvor die Merkblätter auf der Webseite der Deutschen Botschaft gründlich studiert hat und wirklich alle geforderten Unterlagen hat.

Update 13. August 2009: Grundlegende Überarbeitung mit Korrektur von zahlreichen Fehlern und irreführenden Darstellungen.

Update 17. August 2009: Preis für Passfotos sowie einige Details zum Reisepass hinzugefügt
Update 7. September 2010: Kleinere Korrekturen

20 Gedanken zu „Auswandererguide Teil VII – Die Bürokratie: Anmelden, Ummelden oder über die Frage, ob und wie man offiziell auswandert“

  1. Hej!

    Ich hätte noch einen Kommentar zur Eintragung des Wohnsitzes im Pass: Die Vorlage der Abmeldebescheinigung aus Deutschland ist unter Umständen nicht ausreichend zur Eintragung des Wohnsitzes. Ausschlaggebend ist die Vorlage der Abmeldebescheinigung des letzten Wohnsitzes außerhalb von Schweden.

    Gruesse

    /Flo

  2. Hast du diese Information aus eigener Erfahrung? Soweit ich mich in die Materie eingelesen habe, wäre die Einforderung einer solchen Bescheinigung rechtlich fragwürdig.

    Da für Auslandsdeutsche keine Meldepflicht besteht, haben deutsche Behörden auch gar keinen Anspruch, zu erfahren, wo man zuvor gelebt hat. Großbritannien beispielsweise hat keine Meldepflicht, weswegen es auch keine Abmeldebescheinigung geben kann. Im Allgemeinen haben ausländische Meldebescheinigungen keine Relevanz, weil sich das deutsche Melderecht nur auf das Inland erstreckt. Der Zweck des Personbevis besteht ja nur darin, nachzuweisen, dass man wirklich im Amtsbezirk der Botschaft Stockholm wohnt. Der Zweck der Abmeldebescheinigung müsste hingegen sein, nachzuweisen, dass man definitiv nicht mehr in Deutschland lebt. Wo man zwischendrin gelebt hat, dürfte dabei eigentlich keine Rolle spielen.

    1. Hallo,

      ja ich hab die Erfahrung selber machen müssen (voriger Wohnsitz aus Österreich). Die Botschaft wollte den Wohnsitz nicht ändern weil in der Abmeldebescheinigung aus Deutschland „Umzug nach Österreich“ vermerkt war.

      Ich hatte vorher auch schon sämtliche Merkblätter mehrfach gelesen und bin auch von deren Richtigkeit ausgegangen. Da es mir aber eigentlich egal welcher Wohnort im Pass vermerkt ist. Für diesen Fall war es dann doch irrelevant da die Botschaft Wien auch im Amtsbezirk des Auslandsstandesamtes Berlin I liegt, beim nächsten Pass wird das ganze aber interessant.

      Die anderen Merkblätter der Botschaft sind leider sonst auch nicht immer 100% eindeutig und der Papierkrieg und die vielen widersprüchlichen Informationen von Botschaft, schwedischen und schwedischen Behörden nach der Geburt unseres Sohnes war schon etwas speziell – Letztendlich waren dann doch alle sehr kooperativ.

      /Florian

      1. Das ist natürlich starker Tobak – ich bin mir ziemlich sicher, dass die Botschaft da widerrechtlich gehandelt hat. Leider sitzt man da zwischen allen Stühlen, weil es ja keine örtliche Instanz gibt, bei der man Beschwerde einlegen könnte.

        Das Standesamt Berlin I ist anscheinend für alle Auslandsdeutsche zuständig – aber in dem Fall dürfte das auch keine Rolle spielen, weil das Standesamt nicht für melderechtliche Angelegenheiten zuständig sein sollte, sondern nur für Familienstandsangelegenheiten, also wie du schreibst z.B. bei Geburten.

        Leider wird sich in dem Bereich wenig ändern. Die Widersprüche in der EU sind da viel zu groß, als dass da umfassende Lösungen kommen werden. In einigen Ländern ist die Meldepflicht heilig, in anderen geradezu undenkbar. Ähnlich auch bei den Familienstandsangelegenheiten. Die neuen europäischen Scheidungsregeln gelten nur in 14 Ländern – in Schweden z.B. nicht, weil das Scheidungsrecht hier sehr lax ist.

      2. Hallo nochmal, da ich es vergessen hatte: danke für den Hinwies – ich bin für sowas immer dankbar. Ich werde das bei Gelegenheit einarbeiten, dass man damit auch mit sowas rechnen muss.

  3. Ich hab nochmal nachgeschaut: Im Merkblatt steht ausdrücklich, dass eine Abmeldebescheinigung aus Deutschland mitgebracht werden muss, sofern bislang kein schwedischer Wohnort eingetragen ist. Genauso ist es auch bei einigen anderen deutschen Botschaften. Von einer ausländischen Abmeldebescheinigung konnte ich nirgends etwas lesen.

  4. Es gibt auch die Möglichkeit einen deutschen Reisepass (e-Pass) in Göteborg beim Honorarkonsul zu bekommen. Achtung: Extrem hohe Gebühren (über 24J. 1500 SEK, in der Botschaft in Stockholm kostet der selbige nur 800 SEK). Infos hierzu im Internet bei der deutschen Botschaft in Stockholm, oder auch telefonisch (bisher bin ich immer sehr nett beraten worden) Die Botschaft schickt auch den fertigen Pass zu, falls man einen an sich selbst adressierten, als Einschreiben frankierten Rückumschlag bis 250 g mitbringt! Wie gut das funktioniert, habe ich nicht probiert.

    Wir haben inzwischen noch eine weitere Möglichkeit aufgetan. Der Tipp kam von einem Deutschen der in Bulgarien lebt. Man frage seine Botschaft (also in Stockholm) nach einem Nachweis, dass man in Schweden gemeldet ist und beantrage dann in Deutschland, z.B. beim nächsten Urlaub in jeder beliebigen (!) Meldebehörde einen Reisepass. Die deutsche Botschaft in Stockholm braucht dafür einen „personbevis“ (erhältlich beim Skateverket des Wohnortes) und so wie ich das verstanden habe geht das auch per Post. Hab´s noch nicht probiert, aber die Botschaft sagt, es geht.

    Hatte letztes Jahr den unglaublichen „Zufall“ (naja, hab`s verschlampt) , dass sowohl Perso, als auch Reisepass abgelaufen waren.

    In Schweden wird ein abgelaufener Reisepass bis zu 5 Jahre akzeptiert. In Deutschland wohl nur 1 Jahr (keine Gewähr!) Bin nicht kontrolliert worden, kann es also nicht genau sagen. Inzwischen habe ich einen Perso in Deutschland ausgestellt bekommen, obwohl dort nicht mehr gemeldet. Geht auch in jeder Meldebehörde (die haben bei mir ordentlich mit den Zähne geknirscht.) Sind aber alle verpflichtet!!!!

    Der Perso wird nicht zugeschickt! Also wird es zeitlich während eines normalen Urlaubs eng. Für mich hat ihn mein Vater abgeholt und dann mitgebracht, aber der brauchte eine Bestätigung von mir, dass ich den Pin-Code schon zugeschickt bekommen habe. Tja, alles bissel schwierig. Aber jetzt hab ich zumindest wieder einen Ausweis. Pass besorge ich mir dann beim nächsten Urlaub…. und werde dann gern berichten.

    1. Danke für den Beitrag, Ivonne!

      Die Sache mit dem Honorarkonsul war mir kürzlich auch aufgefallen, habe es hier aber noch nicht eingefügt. Geographisch und von der Abdeckung ist das auch gut platziert, denke ich, denn die Deutsche in Südschweden können notfalls auch nach Kopenhagen, wobei das sicher auch nicht billig ist.

      Das mit dem Perso habe ich kürzlich auch in Deutschland gemacht. Am besten ist, man hat einen Bekannten o.ä. vor Ort, der dann mittels Vollmacht den Ausweis abholen kann. Die Beantragung klappte gut. Es war allerdings auch eine grenznahe Passstelle, so dass die solche Fälle öfters haben. Die waren eher etwas mürrisch verwundert, dass es von soweit her ist.

      Ein wichtiger Zusatz hierzu allerdings: ab 2013 werden Personalausweise auch von den Auslandsvertretungen ausgestellt, so dass die Pflicht für Passstellen in Deutschland wegfällt, einen Perso auszustellen. Ich nehme an, dass man für den Fall dann auch die ausdrückliche Genehmigung der zuständigen Passbehörde, d.h. der Botschaft in Stockholm, braucht.

  5. Ach ja ! Abgelaufener Perso kann je nach Meldebehörde mit einer Strafe belegt werden. Jede Behörde hat eigene Regeln, wie lange abgelaufen sein darf, und wie hoch die Gebühr ist. Es lohnt sich vorher zu fragen. Man könnte den Perso allerdings auch als verloren oder gestohlen melden…….

  6. Ich habe zwischen 1979 bis 1998 in Schweden gewohnt und gearbeitet. Jetzt bekomme ich Rente aus Schweden mit der Personnummer die ich 1979 bekommen habe. Da ich mehr als drei Jahre in Deutschland gewohnt habe wurde mir nach Schwedischen recht die Permanente Aufenthaltsgenehmigung entzogen. Ich habe heute mit der Steuerbehörde gesprochen, da ich ein Einkommen aus der Schwedischen Rentenkasse beziehe und auch noch meine Personnummer habe, kann ich mich sofort anmelden ohne den Umweg über das Migrationverk zu gehen. Näste Woche werde ich das tun, wollen mal sehen ob das so ist.
    D.S. Habe auch 3 Erwachsene Kinder (die haben alle die Schwedische Statsangehörigkeit, weil die in Schweden geboren und aufgewachsen sind) und werde in das gemeinsame Sommerhaus wohnen liegt in der Nähe von Stockholm.

    1. Hallo Harald, Du hast versehentlich Deine Mailadresse als Link eingetragen. Ich habe das entfernt, da sie hier nicht publiziert werden soll.

      Zu Deinem Thema: die Personnummer wird meines Wissens bei Abwesenheit nur eingefroren, wenn man wegzieht, aber bleibt trotzdem bestehen für den Fall der Rückkehr oder wie in deinem Fall einer Rente. Daher wird die Anmeldung des Wohnsitzes auch sicherlich klappen. Deine Einschätzung in Sachen Migrationsverket scheint mir aber nicht korrekt zu sein. Wenn Du kein schwedischer Staatsbürger bist, dann musst Du Dein Aufenthaltsrecht als EU-Bürger beim Migrationsverket registrieren. Daran führt kein Weg vorbei, wenn Dein Aufenthaltsstatus hier legal sein soll.

      Man muss da bedenken, was sich seit Deinem Wegzug geändert hat: vor 2006 war man generell dazu verpflichtet, eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, die dann EU-Bürger unter vereinfachten Bedingungen erteilt wurde. Man bat also darum, bleiben zu dürfen, und es wurde einem dann gestattet. Seit 2006 hat man ein Recht, als EU-Bürger hier zu sein, sofern man bestimmte Voraussetzungen erfüllt, muss dies aber beim Migrationsverket registrieren. Man bittet heute also nicht mehr darum, sondern hat einen Anspruch und macht die Erfüllung der Voraussetzungen mit der Registrierung nur noch aktenkundig.

  7. Mensch, Hansbär, ich bin ja echt beeindruckt, was Du hier alles zusammengetragen hast. Toll! Danke! Meine Pässe laufen zwar erst 2017 ab, aber das geht ja schneller als man denkt.

    1. Danke für das Lob. Viele Sachen sind leider nicht mehr ganz aktuell, weil man die Menge an Informationen kaum aktuell halten kann. Das allermeiste dürfte aber noch stimmen.

  8. Ich dachte immer, dass man innerhalb der EU keinen Pass benötigt. Aber das stimmt leider nicht! Holt euch unbedingt einen Reisepass bevor ihr auswandert, dass erspart euch ssssoooooooooooo viel Geld, Zeit und Ärger!!! Zumindest, wenn ihr nicht direkt bei Stockholm wohnt. Selbst wenn man einen Job, eine Personnummer und Haus besitzt, ist es fast unmöglich ohne Pass (und folglich auch ohne ID-Kort) ein schwedisches Bankkonto zu eröffnen.

    1. Hallo,
      Für mich soll es in den Nächten Monaten auch nach Schweden gehen .
      Ich würde gerne auch noch einen neuen Reisepass hier in Deutschland beantragen.
      Jetzt habe ich aber schon eine Wohnung in Schweden mit meiner (Schwedischen)Freundin.
      Kann ich dann schon die schwedische Adresse eintragen lassen, bzw. macht das Sinn?
      Würde mich freuen wenn ihr mir etwas weiterhelfen könntet
      LG Pascal

      1. Im Reisepass steht keine Anschrift, in den Personalausweis wird nur geschrieben, dass du keinen Hauptwohnsitz in D hast. Solange du in Deutschland gemeldet bist kannst du den Pass dort beantragen.

      2. Hallo hansbaer, super Zusammenstellung. Es gab ja in den letzten Jahren sicher doch einige Änderungen. Ist hier mit einer Aktualisierung zurechnen? Gruß Jens

Schreibe einen Kommentar zu hansbaer Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.