Auswandererguide Teil VIII – Die Bürokratie: Personnummer oder die Eleganz, keinen Datenschutz zu haben und es trotzdem irgendwie gut zu finden

Der Mitbewohner meiner Freundin hat ein Buch auf dem Schrank stehen, das den Titel „Gesetze“ trägt. Offenkundig enthält es alle schwedischen Gesetze. Es ist ungefähr 1200 Seiten stark.

Würde man in Deutschland ein solches Buch herausbringen wollen, müsste man dies in mehreren Bänden tun, die vermutlich das ganze Zimmer komplett ausfüllen würden, und zwar vom Boden bis zur Decke.

Die Botschaft des Ganzen ist vereinfacht gesagt: während man in Deutschland gerne alles haarklein regelt, mag man es in Schweden eher simpel. Soweit ich informiert bin, liegt das auch am Grundaufbau des Staates. Die einzelnen staatlichen Institutionen sind nämlich nicht an die Regierung gebunden. Das heißt konkret, dass beispielsweise die Straßenverkehrsbehörde Vägverket im Rahmen der Gesetze freie Entscheidungen trifft und der Verkehrsminister hier nicht direkt eingreifen kann – viel wird also von den Behörden selbst geregelt. In Deutschland gibt es hingegen Bundes- und Landesbehörden, die jeweils wiederum ihrem Minister unterstehen usw. und somit viel umfangreicher und komplexer gesteuert werden müssen.

Das weist auch noch auf einen weiteren fundamentalen Unterschied hin: Schweden ist im Wesentlichen ein zentralistischer Staat. Auch wenn es einzelne föderale Elemente gibt, so werden doch die wichtigen Entscheidungen nur einer Stelle getroffen, nämlich im Reichstag in Stockholm.
Zwar bin ich überzeugter Föderalist, aber das Kompetenzengewirr in Deutschland kann mit dieser klaren Struktur natürlich nicht mithalten.

So ist es auch kein Wunder, dass man bei jeder deutschen Behörde irgendwelche umfangreichen Formulare ausfüllen muss. Die Daten sind nur teilweise miteinander vernetzt, so dass jede Behörde für sich selbst die Informationen abfragen muss.

Als alter Datenbanker weiß ich, dass es am elegantesten ist, für jeden zu speichernden Datensatz eine eindeutige Bezeichnung zu haben. Aus dieser Logik heraus ist es natürlich am praktischsten für die Bürokratie, dass jeder Einwohner eine eindeutige Nummer hat. Auf diese Weise kann jeder Pass, jede Steuererklärung und jede Autoanmeldung eindeutig zugeordnet werden – schnell und effizient.

Die Personnummer

Genau dies hat man in Schweden schon vor genau 60 Jahren erkannt. 1947 wurde die sogenannte Personnummer eingeführt. Jeder Schwede hat eine und behält sie sein Leben lang. Dieses System ist nicht nur auf die Schweden beschränkt. Jeder ständige Einwohner dieses Landes erhält eine Personnummer.

Sie wird in zahlreichen Anwendungen genutzt:

  • Als zentrales Adressregister. Zieht man um, muss man der Bank und vielen anderen wichtigen Stellen die Adressänderung nicht mitteilen, weil diese das über das Register erfahren.
  • Das ganze Steuersystem und auch alle möglichen anderen amtlichen Dinge wie beispielsweise der Führerschein sind mit ihr organisiert.
  • Beim Gang zum Arzt sind nach Angabe der Personnummer Adress- und Patientendaten bekannt. Da auch die Krankenversicherung als zentrales Register die Personnummer verwendet, ist auch die Bezahlung erledigt.
  • Die Eröffnung eines Bankkontos ohne den Besitz einer Personnummer ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich – so erhalten Austauschstudenten oft nur unter Sonderkonditionen ihr Konto.
  • Die Mitgliedschaft in der Kirche. Dies ist zwar als Einwanderer zunächst kein Thema, aber die Organisation ist ähnlich wie in Deutschland, so dass man automatisch Mitglied in der lokalen Gemeinde wird. Der Unterschied ist nur, dass es nur eine Kirche (die evangelische) gibt und Katholiken eine kleine Minderheit sind. Für Deutsche, die nach Stockholm oder Göteborg ziehen, ist zudem interessant, dass es dort deutsche Gemeinden gibt. Wenn man in deren Einzugsgebiet wohnt, wird man per Post gefragt, ob man Gemeindemitglied werden möchte.
  • Der Zugang zum Bankkonto. Die Nordea verwendet die Personnummer ohnehin gleich als Kontonummer, aber auch bei der SEB dient die Personnummer als Benutzername beim Login ins Online-Banking.
  • Gelegentlich muss man sie auch bei Kartenzahlung angeben.

Für vorübergehende Arbeit hier in Schweden gibt es auch noch temporäre Personnummern, um die Steuern abrechnen zu könen. Bei diesen ist der Geburtstag um 60 erhöht. Ist man also am 26. Oktober 1973 geboren, hat man dann eine Personnummer 731086-XXXX statt des üblichen 731026-XXXX. Bei der Anwendung dieser Nummer bei weniger offiziellen Zusammenhängen wie der Eröffnung eines Bankkontos kann es natürlich irritierte Blicke geben. Manche Software ist zu dem so eingerichtet, dass die ersten sechs Ziffern ein gültiges Geburtsdatum darstellen müssen, was hier natürlich nicht der Fall ist.

Das Format der Personnummer hat man mehrfach geändert. Die letzte Version ist genau 40 Jahre alt und folgt folgendem Muster:

JJMMTT-AAAB

Gelegentlich gibt es eine erweiterte Version:

JJJJMMTT-AAAB

Die Buchstaben bedeuten im einzelnen:

  • J: Das Geburtsjahr (normalerweise die letzten beiden Stellen, in der erweiterten Fassung auch mit dem Jahrhundert versehen)
  • M: Der Monat, in dem man geboren wurde, ggf. mit führender Null (d.h. im September Geborene haben 09)
  • T: Der Tag, an dem man geboren wurde, ggf. mit führender Null
  • A: eine dreistellige Zahl zufällige Zahl, die den Einwohner in Verbindung mit dem Geburtsdatum eindeutig identifiziert. Es werden ja üblicherweise mehrere Leute an einem Tag geboren, so dass eine solche Zahl zusätzlich vergeben werden muss. Bis 1990 wurde diese Zahl nach dem Län (sozusagen das Bundesland) vergeben, in dem man geboren wurde, wobei ein Nummerblock für im Ausland geborene reserviert wurde. Seither gilt dies nicht mehr – meine Personnumemer stammt auch nicht mehr aus dem Nummernblock für Ausländer.
  • B: eine Kontrollziffer. Ihr Wert aus den ganzen Zahlen davor errechnet. Sie kann dann wie bei Kreditkartennummern dazu verwendet werden, um festzustellen, ob der Betreffende eine frei erfundene Zahl angegeben hat oder eine, die zumindest existieren könnte. Ob sie auch wirklich existiert, kann man alleine mit Hilfe der Nummer nicht feststellen.

Wie ich kürzlich erfahren musste, haben sich über die Frage, ob und wie man eine Personnummer erhält, falsche Informationen breit gemacht.
Hier daher die Fakten:

  • Eine Personnummer erhält jeder, der über ein Jahr lang in Schweden bleibt.
  • Dabei ist es eigentlich egal, was man hier macht, solange dies zu einem Aufenthalt über 3 Monaten berechtigt (siehe vorangegangener Teil). Man muss also die Bescheinigung des Aufenthaltsrechts vorlegen können. Wenn man also in Schweden arbeiten möchte, sollte man sich daher schon lange vor der Einreise online um das Aufenthaltsrecht bemühen, damit die Zuteilung nach Ankunft schnell erfolgen kann.
  • Weiterhin sollte man halbwegs glaubwürdig belegen, dass man in Schweden auch etwas zu tun hat, was länger als 12 Monate dauern wird. Das haben auch schon Leute geschafft, die es eigentlich nicht wirklich belegen konnten – ich kenne zumindest einen.
  • Die Beantragung kann also zu Beginn des Aufenthalts erfolgen. Man braucht nicht erst 12 Monate zu warten.

Zur Beantragung sollte man persönlich zur nächsten Skatteverket-Filiale gehen. Neben dem Bescheid des Migrationsverket sollte man eine Bescheinigung über die eigene Tätigkeit hier sowie einen Pass mitbringen.
Für die Stockholmer ist das in der Regel die Hauptstelle in der Magnus Ladulåsgatan auf Södermalm – leider ist keine U-Bahn-Station in direkter Nähe.

Das Öffentlichkeitsprinzip

Die Geschichte der Personnummer wäre aber nur halb erzählt, wenn man nicht auf das Öffentlichkeitsprinzip (Offentlighetsprincipen) hinwiese.

Dieses Prinzip ist in einer unscheinbaren Vorschrift in der Verordnung zur Pressefreiheit enthalten. Es legt im Grunde fest, dass alle amtlichen Dokumente öffentlich sind. Dies soll dafür sorgen, dass man als einfacher Bürger sämtliche Vorgänge im Staat nachvollziehen kann, so dass Machtmissbrauch nicht so leicht hinter dem Rücken des Wählers stattfindet.
Es gibt natürlich ein paar Ausnahmen, aber nur wenige, was teilweise seltsame Nebeneffekte erzeugt. So musste beispielsweise das Nobelkomitee für den Medizin-Nobelpreis in eine eigene Organisation ausgelagert werden, damit die beim Nobelpreis geltende Pflicht zur Geheimhaltung aller Informationen über Nominierung und Auswahl der Preisträger in einem Zeitraum von 50 Jahren nach Preisverleihung eingehalten werden kann. Andernfalls wäre das Komitee ein Teil der Universität und müsste dies alles offenlegen.

Diese kleine Anekdote zeigt aber nicht die wirkliche Tragweite des Prinzips auf.

Es bedeutet beispielsweise, dass das Adressregister nicht nur sehr praktisch ist, sondern auch komplett öffentlich. Schwierigkeiten, einen ehemaligen Klassenkameraden nicht mehr aufzufinden, sind so undenkbar. So kann ich zum Beispiel leicht herausfinden, wieviele Leute noch außer mir den Nachnamen Seitz haben. Es sind 62 in ganz Schweden. Auch Deutschlands häufigster Nachname Müller ist in Schweden anzutreffen, und zwar genau 1313 mal. Die älteste Trägerin dieses Namens ist Katrin Annemarie Müller, die 1911 geboren wurde und in Vällingby lebt.
Dies illustriert, dass es einen Rückzug in die Anonymität in Schweden nicht gibt. Jeder kann nach Belieben herausfinden, wo man wohnt und wann man Geburtstag hat. Das Marketing ist in Schweden zwar nicht so penetrant wie in Deutschland, aber schon jetzt wird man mit Werbung bombardiert, wenn man von einer anderen Kommune nach Stockholm zieht. Dass man Werbung einfach so bekommt, ist normal – und man kann sich nicht beschweren, dass man seine Adresse nie für diese Zwecke freigegeben habe. Schließlich sind ja alle Adressen freigegeben!

Das Öffentlichkeitsprinzip geht aber noch viel weiter. So sind die Einkommen aller Schweden öffentlich. Man kann also einsehen, wer wieviel verdient. Die Politikergehälter machen regelmäßig Schlagzeilen, aber eben auch die Einkünfte seines Nachbarn kann man überprüfen.

Endgültig ins Informationszeitalter wurde das Öffentlichkeitsprinzip durch die Seite Ratsit.se getragen. Mit Hilfe dieser Seite kann man ohne Probleme Geburtsdaten, Namen und Adressen von jedem Einwohner recherchieren. Das Echo bei der Eröffnung der Seite war groß, und erstmals merkten wohl auch viele Schweden, dass die Freiheit auch ihre Schattenseiten haben kann. Die Webseite erlaubte allen Nutzern eine wöchentlich begrenzte Anzahl von Anfragen über Personen. So konnte auch man herausfinden, wieviel die betreffende Person verdiente.
Die Daten stammten von Organisationen, die die Kreditwürdigkeit überprüfen – was auch der eigentliche Zweck von Ratsit sein sollte. Diese hatten sie wiederum direkt von der Steuerbehörde.
Nach einigen Monaten war allerdings Schluss mit der großen Freiheit. Die Steuerbehörde verkündete, dass man die Zusammenarbeit mit solchen Organisationen nicht fortführen werde, wenn diese nicht garantieren könnte, dass die von der Datenabfrage betroffene Person über den Vorgang informiert werde. Daten über das Einkommen kann man aber weiterhin durch einen Anruf bei der Steuerbehörde erhalten. Das Öffentlichkeitsprinzip wurde also nicht in Frage gestellt, nur die Abfragemethode. Mittlerweile ist nur noch die Abfrage von grundlegenden Personendaten möglich. Die weitergehende Untersuchung des Einkommens und der Kreditwürdigkeit kostet Geld und führt zur Benachrichtigung des Abgefragten.

Ein weiteres Beispiel, das mich vor kurzem auch wieder ins Erstaunen fallen ließ, war ein SMS-Dienst der Straßenverkehrsbehörde Vägverket. Diese hat die Nummer 71456 eingerichtet – schickt man an diese per SMS eine beliebige Autonummer, erhält man umgehend Informationen zu Fahrzeugtyp, Farbe, Alter, Steuer und dem Fahrzeughalter. Kombiniert mit Ratsit und anderen Suchdiensten kann man so innerhalb von wenigen Minuten eine bemerkenswerte Menge an Daten zusammensuchen, nachdem man ein x-beliebiges Auto auf der Straße gesehen hat. Ähnliches erlebte ich neulich bei einem Autoteilehändler. Dort fragte man mich einfach nach der Autonummer – über diese kann man den Typ dann genau feststellen.

Schweden ist also der reine Albtraum für Datenschützer.

Man muss den Schweden zu Gute halten, dass es wenige Tricksereien gibt. Telefonterror von zwielichtigen Callcentern usw. gehört nicht zur Tagesordnung.
Dennoch sollte sich jeder, der in das Land einwandert, bewusst sein, dass bestimmte Informationsgeheimnisse, die man in Deutschland blind voraussetzt, in Schweden einfach nicht existent sind.

Zusammengefasst

  • Eine Personnummer ist für einen ständigen Bewohner Schwedens unabdingbar. Ohne sie geht nichts, mit ihr geht vieles.
  • Eine Personnummer kann jeder erhalten, der länger als ein Jahr lang hier ist.
  • Zum Erwerb einer Personnummer braucht man eine Aufenthaltsgenehmigung.
  • Man sollte sich bewusst sein, dass man mit der Aktenkundigkeit der eigenen Daten in Schweden einige Informationsgrundrechte aufgibt, die einem in Deutschland gewährt werden.

Zum Abschluss eine kleine Anmerkung: auch in Deutschland wird es künftig eine zentrale Nummer geben, auch wenn diese wohl nie eine derart zentrale Rolle spielen wird wie die Personnummer in Schweden. Datenschützer äußern sich – nicht völlig unbegründet – kritisch über dieses System. Aus meiner Sicht wäre ein Zentralregister auch gut, solange jeder Datenzugriff mitgespeichert wird und von der betroffenen Person eingesehen werden kann. Außerdem sollte bei der Einführung eines solchen Systems auch ein Nutzen für den Bürger herausspringen. Wenn er sich beispielsweise das Ausfüllen seitenlanger Formular erspart, hätte er auch etwas davon und die ganze Geschichte ist nicht nur eine reine EDV-Aktion.

2 Gedanken zu „Auswandererguide Teil VIII – Die Bürokratie: Personnummer oder die Eleganz, keinen Datenschutz zu haben und es trotzdem irgendwie gut zu finden“

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