Wie ich hier vor drei Tagen anmerkte, bin ich nun 5 Jahre in Schweden. Dennoch beobachte ich interessiert und aktiv die Vorgänge in meiner Heimat, mit der ich meine Verbundenheit nie verloren habe. Ich weiß, dass das Folgende fürchterlich kleinkariert erscheinen muss. Vermutlich muss man aus dem Ländle kommen, um so etwas nachvollziehen zu können. Heute morgen las ich nämlich in meiner alten Heimatzeitung Badisches Tagblatt über das Vorhaben einer Landesbehörde, das sicherlich noch für allerlei Wirbel sorgen wird.
In meiner Heimatstadt Rastatt steht ein Schloss, nämlich dieses hier:
Es wurde dereinst vom Markgraf von Baden erbaut und ist nicht ganz zufällig Versailles sehr stark nachempfunden. Als besonderes Feature hat es vier Flaggenmasten, die bislang mit zwei Ausgaben der baden-württtembergischen Flagge
und zwei Ausgaben der Flagge des früheren Landes Baden (und dessen Vorgängern) bestückt wurden.
Nun sind letztere vom vielen Wehen schon ganz zerschlissen und sollen ersetzt werden. Man nimmt hierfür aber nicht etwa neuerlich badische Flaggen, sondern künftig sollen nur noch die baden-württembergischen Flaggen zu sehen sein. Das erzeugt bei mir ein leichtes lokalpatriotisches Unbehagen.
Damit hier keine Missverständnisse aufkommen: ich bin überzeugter Baden-Württemberger und trage heute zufällig sogar ein Shirt des Bundeslandes. Jedoch hat Baden-Württemberg schon aus historischen Gründen stark geprägte Regionalidentitäten. Diesen muss man nicht unbedingt in der Verwaltung etc. Rechnung tragen, aber wenn es um Geschichte und Kultur geht, kann dies durchaus anders sein. Für mich ist nicht ersichtlich, wieso eine Landesbehörde, deren Zweck die Präsentation des Kulturgutes im Ländle ist, hier eine einheitliche Lösung wählt, die die Geschichte des Schlosses und seine derzeitige Nutzung einfach nicht hergeben.
Rastatt hatte eine nicht unerhebliche Rolle in der Revolution 1848/49. Heute befindet sich die „Erinnerungsstätte für die Freiheitsbewegungen in der deutschen Geschichte“ im Schloss, was am ehesten eine schwarz-rot-goldene Beflaggung rechtfertigen würde. Dass dort auch der Stammsitz des Hauses Baden-Baden war, spräche für eine badische Beflaggung. Für die baden-württembergische Flagge spricht hingegen lediglich, dass im Schloss auch das Amtsgericht ist. Weder hat das Schloss eine große Rolle in Entstehung und Entwicklung von Baden-Württemberg gespielt noch hat Baden-Württemberg eine besondere Bedeutung für die Geschichte dieses Gebäudes – wenn man einmal davon absieht, dass es heute der Besitzer ist.
Wenn es nur einen Flaggenmast gäbe, hätte jeder der drei Kandidaten ein gutes Recht, dort gehisst zu werden. Dass aber bei vier Flaggenmasten gleich alle vier Masten mit der Flagge bestückt werden sollen, die im berechtigten Verdacht steht, den geringsten Anspruch darauf zu haben, ist bedauerlich.
Ich bin jedenfalls gespannt auf die Leserreaktionen in der morgigen Ausgabe. Ich habe das jedenfalls zum Anlass genommen, in sinnlosen Aktionismus zu verfallen und eine Facebook-Gruppe „Badische Fahnen auf dem Rastatter Schloss“ einzurichten.