Parkplatzkrieg die zweite

Schweden eilt ja der Ruf voraus, ein sozialdemokratisches Paradies zu sein, ja sogar ein bisschen sozialistisch angehaucht. Das mag auf manche Bereiche zutreffen, aber schon lange vor der jetzigen Regierung wurden einige Bereiche in den freien Markt verabschiedet, die meines Erachtens nicht unbedingt dorthin gehören. Vor allem, wenn es um die Abgabe von Hoheitsrechten geht, bin ich skeptisch.

Die privatisierte Polizei

Ein Beispiel ist die blühende Branche der Sicherheitsunternehmen. Man hat das Gefühl, diese bewachten jede Hundehütte dieses Landes. Nicht dass Schweden sonderlich gefährlich wäre, aber das hält nicht davon ab, an jeder Haustür ein Codeschloss anzubringen. Eine Standardfrage bei vielen Lieferungen ist, ob es denn einen Türcode gebe. Die Sicherheitsleute sind oft mit einer Plakette ausgestattet, die ihnen so etwas wie einen offiziellen Status gibt. Es entsteht der Eindruck, es handele sich um eine Art privatisierte Hilfspolizei. Nun sollen sie sogar polizeiähnliche Uniformen bekommen, was anscheinend sogar gut gefunden wird.

Ein anderer Bereich sind die Parkplätze des Landes. Diese wurden praktisch vollständig in die Hände von Privatfirmen gelegt, die seither ihr Geschäft damit machen, Parksünder sofort zu stellen. Das gelingt ihnen auch äußerst oft. Als wir einmal Besuch von Freunden hatten, wurde ihnen schon wenige Minuten nach Ablauf ihres Parkscheins das Knöllchen an die Scheibe geheftet.

Und ein solches ist nicht billig: unter 300 kr, also gut 30 €, geht nichts.

Ein Déjà Vu

Vor fast genau 5 Jahren hatte ich einmal einen Disput mit einer Parkfirma, die horrende Summen für das Parken auf einer Müllhalde haben wollte. Ich kam damals davon.

Danach sieht es dieses Mal leider nicht aus. Vor knapp 3 Wochen parkte ich auf dem Weg zur Arbeit als Busfahrer auf dem Firmenparkplatz. Meine Parkgenehmigung liegt immer irgendwo auf dem Armaturenbrett, aber ich vergaß, sie so herauszulegen, dass sie gut in der Windschutzscheibe zu sehen ist. Bei meiner Rückkehr erwartete mich ein gelber Streifen mit einem Bußgeld von 550 kr, also rund 60 €.

Ich ging natürlich in Widerspruch, denn ich war schließlich berechtigt, dort zu stehen.

Heute kam nun die Antwort:

Laut der Beschilderung wird eine gültige Parkgenehmigung für das Abstellen auf dem Platz benötigt. Diese Genehmigung soll sich im Fahrzeug befinden und laut den Vorschriften während der ganzen Parkzeit gut sichtbar und von außen voll lesbar an Windschutzscheibe platziert sein. Laut unserem Personal wurde die Kontrollabgabe [Anm. das ist die euphemistische Bezeichnung für dieses Bußgeld] verhängt, weil keine solche Genehmigung gut sichtbar zur Kontrolle platziert war.

Das ist bedauerlich, dass deine Genehmigung bei der Kontrolle nicht sichtbar war. Dass du im Nachhinein eine gültige Genehmigung vorweisen kannst, ist jedoch kein Grund, die Angelegenheit abzuschreiben.

Es bleibt also bei den 550 kr.

Strafe und Verhältnismäßigkeit

Es ist nicht so, dass ich gar kein Bußgeld bezahlen wollte. Ein Fehler kann bestraft werden, denn durch ihn ist der Firma schließlich ein Aufwand angefallen. Jedoch steht der Betrag in keinem Verhältnis dazu. Um mal etwas Küchenrechtsphilosophie auszupacken: der Zweck eines Verbotes ist, im Interesse der Allgemeinheit unerwünschtes Verhalten zu verhindern. Man belegt es mit einer Strafe, um es durchzusetzen, sei es durch vorangehende Abschreckung oder nachfolgender Ahndung, um Wiederholungen zu verhinden und Buße zu erreichen.

Die Strafe muss dem Vergehen angemessen sein.
Der Zweck dieser Parkregelung ist, nur denen Zugang zum Parkplatz zu gewähren, die eine Berechtigung haben. Eine Parkgenehmigung zu besitzen und diese nicht ordnungsgemäß zu zeigen ist jedoch ein anderes, weniger schweres Vergehen als Parken ohne jegliche Berechtigung.

Welchen Sinn hat es also, in diesem Fall mich genauso zu bestrafen wie einen, der dort einfach falschparkt?

Ganz einfach: keinen außer der Gewinnsteigerung der Firma. Der Auftraggeber, also mein Arbeitgeber, hat schließlich kein Interesse daran, die eigenen Mitarbeiter verknacken zu lassen.
Die beschönigende Bezeichnung „Kontrollabgabe“ (kontrollavgift) verschleiert zudem, dass es sich um eine Strafe handelt. Vermutlich würde die betreffende Firma Q-Park argumentieren, dass es sich nicht um eine Strafe handelt, sondern um eine Abgabe zur Durchführung der Kontrollen – wobei man sich dann fragen müsste, wieso nur diejenigen, die dort nicht parken dürfen, zahlen müssen. Ein fragwürdiges Konstrukt ist das Ganze schon alleine deswegen, weil die eintreibende Firma gleichzeitig auch die Berufungsinstanz ist, in deren Interesse es natürlich nicht liegt, auch die Position des Delinquenten nachzuvollziehen.

Wie geht es weiter?

De facto bleibt für mich das Problem, dass ich mehr als die Hälfte des entsprechenden Tageslohns dafür abgeben muss – und dass ich, wenn überhaupt, nur unter erheblichem Risiko und geringen Erfolgsaussichten die Sache gerichtlich klären lassen kann. Ein Prozesshansel nennt man sowas, wenn der Streitaufwand den Streitwert um ein Vielfaches übersteigt.

Das oben zitierte Schreiben ist natürlich eine Standardvorlage. Diese Art von Einspruch kriegen die wahrscheinlich pro Tag im Dutzend. Und einige sind wohl so verärgert, dass die Bearbeiter lieber anonym bleiben: das Schreiben ist mit „Ewa H“ unterzeichnet.

Was tun? Ein neuerlicher Einspruch ist vermutlich zwecklos, wobei ein Versuch kaum schaden kann. Herunterhandeln ist besser als in voller Höhe zu bezahlen. Ich ziehe sogar eine Art von zivilem Ungehorsam in Betracht. Ich könnte beispielsweise etwas weniger bezahlen und abwarten, ob sie den letzten Kronen wirklich hinterherrennen wollen. Die Frage ist natürlich, wieviel ich dabei riskiere, denn die Schufa-Abfrage ist in Schweden so üblich wie die Frage nach dem Wetter.

Fürs erste habe ich aber den naheliegenderen Weg gewählt und meinen Chef bei Busslink kontaktiert – wie meine Erfahrungen vor 5 Jahren zeigten, sind die Forderungen nämlich schnell hinfällig, wenn der Auftraggeber nicht möchte, dass das Geld eingetrieben wird.

Nachtrag 13:30 Uhr: Q-Park hat auf seiner Homepage netterweise das Gesetz, nach dem dieses Bußgeld erhoben wird. Die Bezeichnung „Kontrollavgift“ stammt also vom Gesetzgeber. Laut diesem darf das Bußgeld die entsprechenden kommunalen Tarife nicht überschreiten. Ich tippe mal darauf, dass dieser Tarif genau 550 kr beträgt.

Die im Schreiben genannten Vorschriften zur Platzierung der Parkgenehmigung suche ich jedoch vergebens. Ggf. werde ich mal nachfragen, wer diese gemacht hat und wo sie einzusehen sind. Am Parkplatz selbst steht nämlich nur „P-tillstånd erfordras“ (Parkgenehmigung erforderlich) oder ähnliches, nicht jedoch die genauen Konditionen.

12 Gedanken zu „Parkplatzkrieg die zweite“

  1. Kleine Anmerkung zu den Herren mit der Plakette. Diese haben ja – wenn auch in viel geringerem Maße – teilweise polizieähnliche Befugnisse, werden von der Polizei ausgebildet und unterliegen letztendlich polizeilicher Kontrolle. Trotzdem ist die Sache mit der Uniform meines Erachtens eine Schwachsinnsidee, vor allem wenn diese Art von Wacht im Eventbereich oder im Nachtleben eingesetzt wird, was ja eigentlich der häufigste Fall ist. Kampfeslustige und vollnakotisierte Partygänger mit teilweise zwielichtigem Hintergrund gibt es nämlich zumindest im Stockholmer Nachtleben mehr als man gemeinhin denken mag und diese wiederum finden eine Uniform bestimmt herrlich provozierend. Dadurch ist das Angriffsobjekt auch gleich viel einfacher in der Masse auszumachen. Wobei bei hochklassigen Events die Frage auftaucht: müssen da Uniformierte rumlaufen während sich die illustre Gesellschaft im Smoking amüsiert??? Sicherung von Gebäuden erfolgt häufig durch „unplakattierte“ Wächter, die deutlich geringere Befugnisse haben. Generell dürften die Ausbildungsansprüche in diesem Berufstand aber m.M.n. gerne mal angehoben werden. Eigentlich sollte keiner ein „Plakettche“ bekommen, der nicht mindestens auch eine militärische Ausbildung durchlaufen hat und besonderen (!) physikalischen Anforderungen genügt. Was man so in den Einkaufszentren rumrennen sieht … räusper.

    Zu den Preisen und gerade Strafen in Schweden: da gibt es hinreichend Beispiele für eine wahnsinnige Übertreibung, nicht nur bei Bußgeldern. Und ich stimme Dir zu, von einem sozialistischen Paradies kann da wirklich keine Rede (mehr?) sein. Ich durfte neulich z.B. einen Zahnazrttermin bezahlen, den ich vollkommen fristgerecht telefonisch auf ein früheres Datum verlegt hatte. Warum? Versuche der Dame am Empfang mal zu erklären, dass Sie zu doof war, den alten Termin auszutragen … !!! Ich wechsele dann für’s nächste Mal den Zahnarzt, vielleicht hat der ja eine fähigere Empfangsdame/Arzthelferin.
    Anderes Beispiel: Beratung durch einen Juristen, bei der die Idee besprochen wurde, zu einem späteren Zeitpunkt ein individuelles „Inbördes Testament“ zu erstellen. Eines Tages hatte ich dann ganz ohne weitere Rücksprache mit der Rechtsanwältin über das genaue Aussehen dieses Testaments einen Entwurf im Briefkasten und zwei Wochen später – genau, die Rechnung. Für etwas, dass ich nie konkret bestellt hatte sondern im Gegenteil ausdrücklich in einem weiteren Termin besprechen wollte. Was tun? Mein Einspruch wurde, natürlich, galant abgelehnt.

    Die Inkasso-Unternehmen leben auch nicht umsonst sehr gut hier in Schweden. Nur einen Teil zu bezahlen, ohne das vorher irgendwie vollständig geklärt zu haben, würde ich nicht riskieren, glaube ich. Es dauert zwar, bis das Auswirkungen auf die Schufa hat, aber der Betrag wird dadurch auch nicht geringer …

    Ich ärgere mich über die Handhabung solcher durchaus fragwürdigen Forderungen hier in Schweden, gerade weil sie vom Prinzip her oft genau so ablaufen, wie Du es in Deinem Beispiel schilderst und weil das oft schamlos ausgenutzt wird.

    1. Ich vermag es nicht definitiv zu sagen, aber vielleicht haben die Schweden eher die Tendenz, klein beizugeben – in dieser konsensverliebten Gesellschaft wohl nicht ganz so abwegig. Dazu kommt wie in deinem Fall die implizite Rechtsverbindlichkeit von irgendwelchen schwammigen Handschlagabmachungen.

      In Deutschland hätte sich vermutlich schon längst jemand bis zum BGH durchgeklagt, der dann bestimmt zum Schluss gekommen wäre, dass dieses Gesetz Schlupflöcher enthält, die es den Parkfirmen erlauben, für jedes Vergehen die Maximalsumme abzuziehen, egal wie schwerwiegend der jeweilige Fall ist.

      Nach dem Gesetz bin ich ziemlich klar zahlungspflichtig. Ich könnte mich wahrscheinlich nur auf Basis des fundamentalen Rechtsgrundsatzes der Verhältnismäßigkeit oder dem Fehlen klar ersichtlicher Regeln herausklagen – wobei letzteres natürlich eher ein amerikanisches Argument ist, das vor einem schwedischen Gericht vermutlich nicht anklingen dürfte.

      Das Verfahren bis zum Kronofogden ist ziemlich deutlich ausgelegt: das Inkassobüro würde nochmal 160 kr draufschlagen, und wenn es zum Kronofogden geht, noch einmal 640 kr. Mein ziviler Ungehorsam würde sich eher darauf beziehen, dass sich statt 550 kr nur 540 kr oder gar 549 kr zahlen würde. Einfach, um denen den Aufwand zu machen, zu entscheiden, ob sie wegen der paar Kronen wirklich weitere Schritte einleiten wollen – und vielleicht die Absurdität zu erleben, dass sie wegen so einer Lappalie zum Kronofogden gehen. Da zahle ich am Ende mehr, aber es wäre doch auch spaßig. 550 kr gebe ich auch mal an einem schönen Abend aus, aber in dem Fall geht es auch ums Prinzip.

  2. „Ich vermag es nicht definitiv zu sagen, aber vielleicht haben die Schweden eher die Tendenz, klein beizugeben – in dieser konsensverliebten Gesellschaft wohl nicht ganz so abwegig.“

    That´s it. Man beschwert sich in Deutschland zwar, dass zu viel gemeckert wird, das hat aber auch seine, manchmal sehr, positiven Seiten (Auswirkungen).

  3. Was du deinem Chef mal vorschlagen könntest, ist die „Parkgenehmigung“ als kleinen Aufkleber für die Windschutzscheibe auszugeben. Ein mal angeklebt vergisst man den nicht. So wird das jedenfalls bei unserer Firma hier in Lund gehandhabt und das Ding ist auch nicht größer als die deutsche Umweltschutzplakette.

    1. Habe ich glatt mal gemacht. Es gibt so ein tolles Vorschlagssystem. Allerdings wurde mein letzter Vorschlag laut System umgesetzt, was mir auch immer wieder mitgeteilt wurde, aber passiert ist nichts.

      Ist letzten Endes auch egal. Die Firma weigert sich mit Verweis auf den Vertrag mit der Parkfirma, mir zu helfen. Wobei es mir so scheint, dass mein Chef einfach auch nicht willens ist, irgendwas zu unternehmen.

      Also werde ich zahlen, denn ich muss wohl annehmen, dass die Abläufe bei Q-Park so gestaltet sind, dass denen kein Aufwand entsteht, wenn sie meinen Fall zur Inkasso weitergeben.

      Ich habe auch gekündigt bzw. werde einfach meinen Vertrag nicht mehr verlängern. Alle denkwürdigen Ereignisse der letzten Zeit waren Ärgernisse. Die Luft ist aus dem Job raus, und ich verwende fast meine ganze Freizeit darauf, die Anforderungen der Firma zu erfüllen und springe immer ein, wenn ich kann. Wenn die Firma dann in so einem Fall nicht bereit ist, mir zu helfen, dann bin ich irgendwann auch nicht mehr bereit, mir das zuzumuten.

  4. Wir bekommen leider solche Parkzettel mit schöner Regelmäßigkeit. Das letzte Mal vor einer Woche 600 SEK, weil wir auf einem absolut leeren Parkplatz vor einem Restaurant geparkt hatten, dabei aber übersahen, dass das Restaurant geschlossen war. Auf dem Strafzettel steht als Begründung „restaurag är stängt“. Ein anderes Mal, weil wir auf dem ICA-Kundenparkplatz, auf dem man 2 Stunden stehen darf, eine Viertelstunde länger standen. Keine Ahnung, wie die das überprüfen?
    Ein einziges Mal haben wir die Strafe erlassen bekommen und zwar für die abgelaufene Parkzeit auf dem Parkplatz vor dem Krankenhaus, denn genau um 16.30 als die Parkzeit zu Ende war, kam mein Sohn zur Welt. Wir mussten damals natürlich eine Bestätigung des Krankenhauses einreichen, haben dann aber nicht zahlen müssen. Sicher wären sie um 16.35 Uhr nicht mehr so großzügig gewesen, denn ein erstmalig werdender Vater denkt natürlich immer und jederzeit daran, seine Parkzeit zu verlängern. 😉
    Einfach zahlen ist das Beste. Wenn du nämlich zu wenig einzahlst, bekommst du, genauso wie wenn du gar nicht bezahlen würdest, für jede „påminnelse“ eine Gebühr von 75 SEK „påminnelseavgift“.
    Gruesse aus der „Julstaden“ Göteborg. 🙂

    1. Ich hab jetzt zähneknirschend bezahlt und werde, wie oben schon erwähnt, meinen Hut nehmen. Ich habe außerdem bei Q-Park angefragt, dass ich doch gerne mal die Vorschriften sehen würde.

      Zwar könnte man seine Wut jetzt an der Parkfirma ablassen, aber ich denke, da geht man auf das Symptom, nicht auf die Ursache los. Die gesetzliche Regelung lässt einfach zu, dass die Parkfirmen für jede Lappalie das jeweils geltende kommunale Maximum an Strafe verlangt, und diese nutzen es zu ihrem Wohle (und wohl auch dem der Auftraggeber) aus. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist in dem System nicht vorgesehen, und so kommt er auch nicht zum tragen.

      Die Parkfirma geht daher so vor, dass sie ihre Überwachungs- und Geldeintreibungsprozesse optimiert. Ich bin sicher, der entsprechende Mitarbeiter hat einfach alle Autos auf dem ICA-Parkplatz fotografiert und kam zwei Stunden später wieder, um zu sehen, welche noch stehen. So hat er fotografische Beweise und die Sache ist wasserdicht.

      Die Ausnahme wegen der Geburt haben sie vermutlich nur gemacht, weil das in der Presse verdammt schlecht ausgesehen hätte.

      Ich habe selbst zweimal schon den Erlass der Strafe mitbekommen – in beiden Fällen legte der Parkplatzbesitzer sein Wort ein, und das ist vermutlich auch das einzige, was diese Maschinerie stoppen kann.

  5. Ich hab mal als Parkeringsvakt gearbeitet, kein schlechter Job eigentlich. Doch für Europark. Und es gab kein Kopfgeld, für den Fall das das jemand denkt. Diesen privaten Firmen wie Europark und Q-Park verwalten die Plätze ja eher. So wie ich es auffasse, werden die Entgelder gemeinsam mit den Grundstückseignern festgelegt. Je nachdem wie gross deren Interesse ist dass der Parkplatz nur von denen benutzt wird die dürfen. Bei privaten Grundstücken gelten eben private Regeln. Zum Beispiel war bei uns das Falschparken auf dem Mitarbeiterparkplatz teurer als für die shoppenden Kunden.

    Will man aus dem Fall herauskommen sollte man die Bilder anfordern die gemacht wurden. Kannst du deine Erlaubnis auf dem Bild einigermassen erkennen hätte es der P-vakt auch gekonnt. Und, es werden IMMER Bilder gemacht.

    Wie die Zeit kontrolliert wird? Na mit der Parkscheibe. Und hat man keine wird man natürlich genauso verurteilt. Bei Ablauf der Parkzeit sollte man übrigens umparken da alleiniges vorstellen der Uhr nicht reicht um rechtmässig zu parken. Und ein P-vakt der einen „Vorsteller“ auf dem Kieker hat nimmt auch mal auf gut Glück die Stellung der Räder …

    1. Danke für den Erfahrungsbericht. An das Foto hatte ich nicht gedacht, aber es hätte in meinem Fall wahrscheinlich aus einem sehr seltsamen Winkel aufgenommen sein müssen, damit man die Genehmigung hätte sehen können. Auch wenn ich etwas sauer auf Q-Park bin, weil sie (zum eigenen finanziellen Vorteil) einen solchen Einspruch ohne jede Kompromissbereitschaft abschmettern, fühle ich mich vor allem von meinem Arbeitgeber im Stich gelassen, denn der hätte sicherlich etwas tun können, wenn er nur gewollt hätte.

      Zu den Gebühren: ja, das ist sicher Vereinbarungssache zwischen Parkplatzeigner und Parkfirma. Es ist natürlich nicht verwunderlich, dass in meinem Fall die gesetzliche Obergrenze anscheinend ausgeschöpft wurde. Ein Supermarkt will ja, dass auch ein Parksünder als Kunde wiederkommt. Eine Firma will auf dem Firmenparkplatz aber unautorisierte Parker nie wieder sehen, und die Parkfirma freut es, wenn sie aus dem Vollen schöpfen kann.

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