Heute morgen stellt ein Freund die Frage, ob ich denn nun auch Schwede werden wollen. Daran hatte ich schon seit einiger Zeit nicht mehr gedacht, aber im Grunde hat er recht: 5 Jahre ständiger Aufenthalt in Schweden sind die übliche Voraussetzung für den Erwerb der schwedischen Staatsbürgerschaft.
Gegen ihren Erwerb spricht wenig. Deutschland hat schließlich auch sein Staatsbürgerschaftsrecht reformiert und lässt Deutsche nun auch eine andere EU-Staatsbürgerschaft oder die schweizerische Staatsbürgerschaft erwerben, ohne dass hier für die deutsche Staatsbürgerschaft aufgegeben werden oder man eine Genehmigung einholen muss. Zudem hat Schweden vor kurzem die Wehrpflicht abgeschafft, so dass man sich nicht auch noch das an die Backe holt.
Ich rechnete trotzdem nicht damit, Schwede werden zu können. Soweit ich das nämlich mitbekommen habe, werden Studienzeiten in den 5 Jahren nicht mit angerechnet.
Aber: man kann ja mal fragen. Also rief ich an, denn das Migrationsverket hat einen ziemlichen Rückstau bei schriftlichen Anfragen. Keine 10 Minuten später hatte ich den Kundendienst an der (drahtlosen) Strippe. Ich schilderte meinen Fall: 5 Jahre in Schweden, anfangs nur Studien und später dann Arbeit. Er bat mich, zu warten, und hatte die Antwort bald parat: ich kann (noch) kein Schwede werden.
Der Grund ist aber ein anderer, als ich erwartet hatte. Als ich 2005 hierher kam, musste ich noch eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Diese galt für ein Jahr. Als es zur Verlängerung ging, war dann auch in Schweden neues europäisches Recht umgesetzt worden. Ich erhielt deshalb im Herbst 2006 die Registrierung für das Aufenthaltsrecht, das dann bis auf weiteres gilt, solange man die Anforderungen für den Aufenthalt erfüllt.
Nun wird, so wurde mir gesagt, das erste Jahr der zeitlich befristeten Aufenthaltsgenehmigung nicht zu den 5 Jahren hinzugerechnet. Also ist im Herbst 2011 Stichtag. Das ergibt auch irgendwo Sinn, denn nach 5 Jahren Aufenthaltsrecht geht dieses in das permanente Aufenthaltsrecht über, mit dem in jedem Fall bleiben darf. Dies ist aber auch eine Vorbedingung für die Erteilung der schwedischen Staatsbürgerschaft.
Folglich kann ich noch kein Schwede werden. Aber interessant zu wissen, wann ich es werde könnte.