Unglückliche Überschriften Teil 2098

ZDF Politiker beklagen 1933
Ausriss: zdf.de

Einen sprachlichen Ausrutscher leistet sich heute das ZDF. Beklagen kann man eigentlich nur, was man noch rückgängig oder zumindest noch korrigieren könnte. An der Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes kann man heute aber leider nichts mehr ändern. Genauso gut könnte man das Schisma der Kirche, das Scheitern der Revolution 1848 oder den Vietnamkrieg beklagen.

Nachtrag: Nachdem ich ja jetzt schon zwei Kommentare dazu bekommen habe, habe ich mir etwas Gedanken gemacht. Ich bin bei Google News über die Überschrift gestolpert und habe mich spontan an ihr gestört. Auch nach einigem Nachdenken im Bus bin ich der Ansicht, dass man das Wort „beklagen“ üblicherweise nicht in diesem Zusammenhang verwendet. Aus meiner Sicht bezieht sich das Wort typischerweise auf einen Zustand oder ein kürzlich stattgefundenes Ereignis. Allerdings gibt es auch die Möglichkeit, dass z.B. Überlebende ihre Toten beklagen. Es muss also nicht notwendigerweise einen Adressaten geben, ist in dem Falle aber ein Ausdruck von Schmerz und Trauer.

Ich vermute, ich habe mich vor allem deswegen daran gestört, dass es eigentlich selbstverständlich ist, dass das Ermächtigungsgesetz etwas beklagenswertes war und ist. Eine Klage ist nach meiner Sicht aber auch immer, dass man andere auf etwas hinweisen möchte. Allerdings ist man im Allgemeinen in der deutschen Öffentlichkeit darüber hinaus, denn diejenigen, an die die Klagen gerichtet sein könnten, sind tot. Auch ist das Ermächtigungsgesetz nichts, was heute den Abgeordneten noch unmittelbar Schmerzen bereiten würde – daher wäre „mahnen“ oder „gedenken“ in so einem Zusammenhang sicher besser als „beklagen“.

Aber ihr habt schon recht: ein Ausrutscher ist es nicht. Da hatte ich hier schon ganz andere Sachen präsentiert.