Nach meinem ärgerlichen Strafzettel neulich habe ich letztendlich bezahlt – es blieb mir kaum etwas anderes übrig.
Ich wollte es aber etwas genauer wissen, und stellte noch eine Frage:
[…] Mein Einspruch wurde abgelehnt […] und die Begründung beinhaltet:
Diese Genehmigung muss sich im Fahrzeug befinden und laut den Vorschriften gut sichtbar und voll von außen lesbar in der Windschutzscheibe platziert sein.
Ich frage mich, wo diese Vorschriften zu finden sind. Auf eurer Homepage gibt es nur das Gesetz, aber dort steht nichts von Windschutzscheibe und Lesbarkeit.
Wenn ich schon aufgrund eines fragwürdigen Gesetzes und irgendwelcher Vorschriften dazu verdonnert werde, einen überteuerten Strafzettel zu bezahlen, dann will ich diese Vorschriften gefälligst sehen. Das muss in einem Rechtsstaat so sein.
Das ist aber offenkundig zu hoch für meine Sachbearbeiterin Ewa H bei Q-Park. Die Antwort auf meine Frage, die ich vor fast 3 Monaten gestellt habe, lautet:
Wegen deiner Einwände gegen unseren früheren Beschluss wird mitgeteilt, dass es an diesem keine Änderung geben wird, weil keine neuen Angaben gemacht wurden, die eine Änderung rechtfertigen würden.
Sie hat meine Mail offenkundig nicht gelesen. Ich habe ja gar nichts eingewendet. Ich hatte nur eine Frage.
Wer eine Genehmigung hat, muss sich informieren, was für die Genehmigung gilt. In diesem Fall […] Windschutzscheibe […]
Um das mal zusammenzufassen: auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz gibt es Vorschriften, über die man sich informieren muss. Die Vorschriften kann die Parkfirma aber offenkundig nicht vorlegen.
Die Angelegenheit wird hiermit als bezahlt und abgeschlossen betrachtet.
Wir bitten um Entschuldigung für die lange Bearbeitungszeit.
Ja, du mich auch.
Ich habe mich neulich mit einem Freund, der Jurist ist, über das Thema unterhalten. Interessanterweise gibt es in Schweden kein Verfassungsgericht. Es gibt also keine Möglichkeit, ein Gesetz für ungültig erklären zu lassen, weil es fundamentalere Grundsätze verletzt. Was der Reichstag beschließt, gilt.
Ein Gesetz wie das in Schweden gültige wäre in Deutschland vermutlich undenkbar, weil es zum einen erlaubt, dass jedes Vergehen mit voller Härte bestraft wird, was den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit außer Acht lässt. Zum anderen würde es vermutlich schon daran scheitern, dass hier Richter und Staatsanwalt in einer Person vereinigt sind.
In Schweden kann man hier aber nichts machen. Anscheinend werden solche Fälle meist darüber geknackt, dass man versucht, das Gesetz vor Gericht als nicht anwendbar einstufen zu lassen.
Witzigerweise wäre das hier sogar vielleicht möglich. Denn anhand von nicht zugänglichen und vielleicht nicht existenten Vorschriften kann man schlecht zu Strafzahlungen verurteilt werden.
Aber ich werde nicht Don Quichote spielen. Keine Zeit, kein Geld und vor allem keine Lust. Da wird sich wohl ein anderer Rächer der Knöllchen finden müssen.
Da das Geld aber bezahlt ist, werde ich die Gelegenheit nutzen, ein bisschen unverschämt noch etwas nachzubohren. Jede Arbeitsstunde, die ich diesem Laden abringen kann, ist es wert.