Strafe für Freier

Wer sich wundert, warum ich derzeit so viel poste: ich hatte noch einiges auf Halde liegen, das ich jetzt wegschaffen will.

Bei dieser Meldung musste ich natürlich gleich an die schwedischen Verhältnisse denken.

Hierzulande ist Prostitution auf eine besondere Art verboten: das Anbieten der „Dienstleistung“ an sich ist erlaubt. Wer jedoch die Dienste einer Prostituierten in Anspruch nimmt, macht sich jedoch strafbar. Die Prostituierte geht also in jedem Fall straffrei aus. Werbung ist ebenso verboten, aber so wie die Puffrubrik in einer deutschen Zeitung „Kontakte“ heißt, so hängen hierzulande Zettel an Ampelmasten mit Aufschriften wie „Erotische Massage“ oder „Körperpflege“ samt Handynummer.

Das ganze System basiert auf der Grundannahme, dass Prostitution immer die Ausbeutung der Frau durch den Mann ist. Dieser Ansatz ist aus dem Blickwinkel des Feminismus vollkommen richtig, aber auch bei kritischerer Betrachtung wird man einsehen, dass die Freiwilligkeit der Prostitution die große Ausnahme bleibt. Denn auch wenn es sich nicht um Zwangsprostitution im engeren Sinne handelt, so schränkt ein Mangel an beruflichen Alternativen und eine sich daraus ergebende finanzielle Abhängigkeit die freie Wahl erheblich ein. Zudem ist keine andere Tätigkeit so stigmatisiert wie die Prostitution – wer wird schon eine ehemalige Prostituierte anstellen?

Das schwedische System hat einige Vorteile. Es gibt keine Rotlichtviertel in den Städten, keine Bordsteinschwalben, und Bordelle sind meistens irgendwelche konspirativen Wohnungen, so dass eine Razzia mit mehr als einem Dutzend gefundener Prostituierten selten ist. Die Prostitution ist also weitgehend eingedämmt. Dennoch hat es mit seiner Verneinung der Möglichkeit, dass Prostitution auch freiwillig betrieben werden kann, einen kleinen Konstruktionsfehler. Man sollte auch die bestrafen können, die sexuelle Dienste anbieten, um schnelles Geld zu verdienen, und dabei darauf vertrauen können, dass sie keinerlei Risiko eingehen.

Dennoch sehe ich die deutsche Lösung, die Prostitution als legales Arbeitsverhältnis mit engen Restriktionen zu sehen, nicht negativ. Das Gewerbe in einen rechtlichen Rahmen einzubinden macht illegale Prostitution zu einem Fall von Schwarzarbeit, an dessen Verfolgung der Staat ein unmittelbares Interesse hat. Ob diese Politik ein Erfolg ist, ist allerdings umstritten. Von holländischen Verhältnissen, wo Stellen als Prostituierte sogar beim Arbeitsamt ausgeschrieben wird, ist Deutschland jedenfalls weit entfernt.

Zwangsprostitution ist hierbei eine Kategorie für sich – das ist nicht nur Schwarzarbeit, sondern auch Menschenhandel. Hier sollte man die Freier in jedem Fall in die Pflicht nehmen, denn es kann keine Entschuldigung sein, zu sagen, man habe nicht gewusst, dass es sich um eine Zwangsprostituierte handele. Diese Frauen sprechen in den allermeisten Fällen kaum deutsch, und keiner kann behaupten, Monate und Jahre der Misshandlung und Demütigung würde man den Opfern nicht ansehen. Jeder, der ausländische Schwarzarbeiter beim Hausbau beschäftigt, weiß, dass er sich strafbar macht. Es ist daher nicht einzusehen, dass ein Freier einer Zwangsprostituierten straflos davon kommt. Dem liebestollen Mann mag es zwar lästig erscheinen, aber so wie jeder Friseursalon seine Lizenz im Ladenlokal zu zeigen hat, so sollte er auch darauf bestehen müssen, zunächst Visum und Arbeitsgenehmigung sehen zu können, bevor er irgendwelche Dienste in Anspruch nimmt.

Insofern ist es auch zu begrüßen, dass die Bundesregierung einen solchen Vorstoß macht. Ob es letztendlich einen Beitrag zur Minderung von Menschenhandel und Prostitution führt, wird sich zeigen müssen. Wichtig ist jedenfalls, dass die rechtlichen Grundlagen zu einer Verfolgung bestehen.